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Durch diese jährliche Steuer war das Volkvon allen übrigen Lasten, die es vorher zu tra-gen hatte, enthoben, wie die Salzsteuer, die Aus-besserung der öffentlichen Strafsen, .die geistli-chen Abgaben, welche nach Feuerstätten erho-ben wurden, die Militär-Steuern, und verschie-dene andere Auflagen , die theils abgeschafft,theils auf die Gemeindekassen Überbundenwurden.
Eine Folge dieser Anordnung war die Leich-tigkeit, mit welchar man diese Steuer entwedervermindern oder ganz aufheben konnte, und da-durch die steuerpflichtigen Personen erleichtern.Denn sie w r ird ganz gezahlt, wenn die Einkünfteder Gemeinde zur Bezahlung der Schulden , undandern jährlichen Ausgaben nicht zureichen;sind aber die genannten Einkünfte, bestehendin liegenden Gründen, Kapitalien, Auflagen etc.reichlich, so wird in diesem Falle die Personal-steuer in dem Verhältnifs vermindert, und an-statt Lire 3. 10 zahlt die Person zu der Gemein-dekasse um so weniger : dergestalt, dafs in eini-gen Gemeinden die Personen nicht nur allein vonden Lir. 3. 10 zahlbar an die besagten Gemein-den, sondern auch von den andern Lir. 3. jo.,enthoben sind, welche an (die Staatskasse zuentrichten wären. Denn der Ueberschufs der Ge-meinde.Einkünfte mufs vor allem zuerst verwen-d t werden zur Enthebung der Personen , unddann erst der Prädialisten oder Besitzer von Rea-litäten und Grundstücken.; wie es z. B. geschiehtin Laveno, Menaggio, Varena; in welchen Ge-