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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
Entstehung
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Schonung der Grundstücke , und Bedrückungdes Volkes bey Bemessung der Beträge(. Quoten),

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Aus einer solchen Umlage (repartition) er-giebt es sich , wie die Stadt , die Willkühr inder Belegung benutzend * die Personen derge-stalt belastete, dafs wenig oder nichts auf dieGrundstücke zu legen übrig blieb , d.enn sobalddie Mahl - und Fleischabgaben von den Perso-nen allein richtig bezahlt waren , so kamen sieder geforderten Summe von 120000 Scudi gleich,Wenn sie dieselbe nicht überstiegen*

Ursprung der Mahlsteuer und des Fleisch-pfemiigs, die in May Land hätten auf hörensollen,

% 6 .

Das ist der Ursprung der Mahl - und Fleisch-steuer die man die Städtische nannte, und diealsogleich aufzuhören hatte, sobald die Stadtvon der Last der Monathsteuer enthoben unddieselbe auf die Grundstücke und den Handelgelegt war. Allein durch ein besonders Verhäng-nifs fuhr man fort sie zu erheben und erhebt siebeständig. Die Grundstücke auf welche das ab-gängige der Auflage tiel , hielsen die städtischenund ländlichen , um mit einer solchen Benen-nung die Besitze und Gründe zu unterscheiden,eine Folge des ewigen altthümlichen Zwietracht*geistes zwischen den Edlen und dem Volke*Städtische Grundstücke waren jene, welche den