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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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faiten, reiten, rechnen) welches den Begriffganz giebt, weil das Land die Sache hat.In Ermanglung eines andern habe ich mir denGebrauch dieses Wortes erlaubt. Man hat demTiroler Landsturm, Landwehre das Bürger-recht gegeben, so wird man vielleicht die Steu-erbereitung als einen Pfahlbürger dulden.

Wien, den 12, März igi 8 .

Prüf. Wikosch*