XIII
dafs Bonaparte beschlofs, die Grundsteuernach den Grundsätzen der Mayländischen indem grofsen Reiche selbst einzufiihren. DieNational-Eitelkeit liefs aber nicht zu, ihreauswärtige Geburt zu bekennen. Der bekann-te Sprecher des Staatsrathes Regnaud de St.Jean d’Angely *) drückte sich in dem gesetz-gebenden Körper, als er den Vorschlag zurEinführung eines neuen Katasters machte,folgendermalsen aus. Dieses unermefslicheDenkmahl bestehet noch bey keinem Volke.Dagegen verwahret sich in seinem Werke **)Tarantola mit diesem: „alle Völker können„dieses Werk nach Hausbedarf benutzen,„wenn sie wollen. Sie können auch, wenn„es ihnen so gefällt, sich des Dankes gegen„die Urheber desselben lossagen , es soll ih-„nen aber nicht gestattet werden, sein Da-„seyn ungestraft zu verläugnen,“
*) Collection des lois, decrets etc. troisieme partie,Catastre de France l’an > 3.
**) II sistema pratico del censimento predial Milane-se. Milan. i§i6, 4,