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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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dafs Bonaparte beschlofs, die Grundsteuernach den Grundsätzen der Mayländischen indem grofsen Reiche selbst einzufiihren. DieNational-Eitelkeit liefs aber nicht zu, ihreauswärtige Geburt zu bekennen. Der bekann-te Sprecher des Staatsrathes Regnaud de St.Jean dAngely *) drückte sich in dem gesetz-gebenden Körper, als er den Vorschlag zurEinführung eines neuen Katasters machte,folgendermalsen aus. Dieses unermefslicheDenkmahl bestehet noch bey keinem Volke.Dagegen verwahret sich in seinem Werke **)Tarantola mit diesem:alle Völker könnendieses Werk nach Hausbedarf benutzen,wenn sie wollen. Sie können auch, wennes ihnen so gefällt, sich des Dankes gegendie Urheber desselben lossagen , es soll ih-nen aber nicht gestattet werden, sein Da-seyn ungestraft zu verläugnen,

*) Collection des lois, decrets etc. troisieme partie,Catastre de France lan > 3.

**) II sistema pratico del censimento predial Milane-se. Milan. i§i6, 4,