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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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obliegt, nach der bekannten Regele der ver-theidigt seyn will* mufs vertheidigen. DiesePflicht der gemeinsamen Verteidigung, wiesie jedem Einzelnen obliegt, so ruht sie auchfür ewige Zeiten auf dem Boden, und gehetauf jeden Besitzer desselben über. Durch dieEntstehung der Staaten hat das Eigenthumam Grund und Boden erst seine volle Sicher-heit und Gewährleistung erhalten. Die nach-sten unmittelbaren Folgen des eingeführtenUnd gesicherten Grundeigenthums waren dieAufnahme des Ackerbaues und ein Ueberflufsder Nahrungsmittel, dafs nun von den Er-zeugnissen des Bodens viel mehrere lebenkonnten, als blofs jene, die sich mit ihremAnbau unmittelbar beschäftigten. Nun traterst die Möglichkeit ein, dafs einige mit an-dern Arbeiten, als mit dem Ackerbau sichbeschäftigen, und damit ihren Lebensunter-halt gewinnen konnten. Von nun an beganndie bürgerliche Gesellschaft in ihrer Ausbil-dung fortzuschreiten, sich in verschiedeneBeschäftigungen zu verzweigen, und dieseVerschiedenheit der ausschliefsenden Beschäf»

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