II
Grund und Boden machen die Grundmacht ei»nes jeden Staates aus. Von demselben lebenalle, auf demselben bewegt sich alles. Ermufs aber vertheidigt werden. Der erste Acker-mann mufste seine Pflanzung befriedigen undge^en seine natürlichen Feinde die Nomadenund Thiere wehren» Diese Nothwehr * dennes galt das Leben, legte den Ackerleuten dieeiserne Nothwendigkeit auf, sich unter ein-ander in eine Gesellschaft zur gesammtenHand zu verbinden , und in einen bürgerli-chen Verein einzutreten. Die jährliche Ver-mehrung des Menschengeschlechts» dem dieViehzucht keine zureichende Nahrung mehrgab » hat auf die Erfindung des Ackerbaues,und dieser auf die Entstehung der Staaten ge-führt. So ward zuerst durch die Naturgesetz«gebung zu diesem wundervollen Meisterwerk,auf dessen Daseyn, Erhaltung und Dauer dieVeredlung, Ausbildung und Würde des Men-schen beruhet, der erste Grund gelegt. DasDaseyn und die Erhaltung des Staates hängtaber von der gemeinsamen Vertheidigung ab»deren Pflicht allen Gliedern ohne Ausnahme