2 I
auf dem Markt cm den Galgen gehangen/ und unter diesen die zwey Stadtbürger«meister/ weil sie gegen das kurz vorher publicirte Kaiser!. Reskript frei) gestrochenhatten/ und Gebhards Freunde waren. Der Prediger Joh. Nordhausm wur-de aber mit gebundenen Händen und Füssen im Rheinstrom ersaust.
Den 2. Febr. hielt der neue Erzbischof seinen feyerlichen Einzug und ließ inder Münsterkirche das Te DtUM absingen. Graf Carl V0N Truchstß wurde indas Archiv gefangen gesetzt und endlich nach Huy, einem vesten Schlosse im Hoch»stift Lüttich, geführt/ woselbst er einige Jahre zubringen mußte. M
Gebhard begab sich nach verschiedenen eigenen und seiner Freunde fruchtlo-sen Versuche!,, wieder in den Besitz der Churwürde zu gelange,,/ mit seiner geliebtenAgnes nach Straßburg/ woselbst ihm von allen seinen Pfründen bloß die Dom-dechaney übrig geblieben war/ und lebte daselbst als Privatmann/ bis an seinenTO, der am 21. May 1601. ohne daß er Leibeserben hinterließ/ erfolgte. SeinKörper wurde nebst der Leiche seines 8 Jahre vorher verstorbenen Bruders Carl(die er einbalsamirt in feinem Hause ausbewahrt hatte/) in der Domkirche prach-tig begraben.
Zur Vsrtheidlgung Gebhards laßt sich nichts besser sage,?/ als was er selbstauf dem im Marz 158Z zu Attlisberg in Westphalen gehaltenen Landtage den ver-sammelten Landstanden vorstellte. 1. Daß er BlllM und andre Orte bevestigen undmir Truppen besetzen lassen/ sey zu seiner eigenen und des Landes Sicherheit gesche-hen. 2. Laugne er nicht, daß er ehedem ein eifriger Katholik gewesen; nun aber,da er durch fleißiges Lesen der heiligen Schrift von den Jrrrhümern der RömischenKirche überzeugt worden, habe er die Ge.vissensfreyheit und die Ausübung derAugsburgischen Confeßion in seinen Staaten erlaubt, g. Sey es höchst ungerechtund unbillig, daß man ihn, wegen seiner Vermahlung, des Erzbißthums beraubenwolle; Heyrathen sey von Gott allen Menschen aus allen Standen erlaubt und sehrlöblich; die Geistlichen der ersten Kirche, und selbst die Apostel, seyen verheyrathetgewesen; aus der Geschichte sey bekannt, daß die Geistlichen in Deutschland bisms I. 107a. verhenrathet gewesen; erst Pabst Gregor VII. habe die Priestereheverboten und den Calibar eingeführt; und diese Lehre streite mit der heiligen Schrift,sie sey gottlos und teufelisch; (l Tim. 4-1—Z-) endlich da die Religion im Rö-mischen Reiche frey sey, könne auch ihm die Ehe nicht verboten werden.
C z Gegen
*) Das Haus Bauern kattezu diesem Krieg 1600,000. Gulden hcrgcsch offen; welche aber im folgendenJahrhundert, durch Maximilian Heinrichs Vermiktelung, demselben geschenkt wurden.