Z 2 Vorschlag, wie der Theurung des Korns
fuhr oder des Gebrauchs nach Willkühr entbehrlich ma-chen kann; wo dieser sogar den Kaufmann zwingen will,seinen gemachten Vorrath zu einem ihm vorgeschriebenenPreise zu verkaufen: da machen nothwendig alle Kaufleuteablassen, da kann niemand sich in Vorrath setzen, da mußder Staat, der etwas thun will, auch alles thun, undganz und gar nicht auf einigen fernem Zufluß dieserWaare durch den Weg der Handlung rechnen.
Ein jeder Gesetzgeber, jeder Landstand, jeder Vorneh-mer, der oft so leicht darauf fällt, die Kornboden den Ge-ringem eröfnen und den überflüßigen Vorrath daraus zueinem sogenannten billigen Preise verkaufen zu lassen,greife hier in sein eignes Gewissen, und frage sich, ob ersich jemals in Vorrath zum Verkauf setzen werde, wenner dergleichen Eingriffe in fein Eigenthnm zu furchten hat;ob er nicht vielmehr bey der geringsten Furcht, ja bey derMöglichkeit, daß ihm der freye Verkauf durch einen Macht-spruch verhindert werden könne, sein Korn losschlagen,und den ersten den besten Preis nehmen werde, ehe er sichaufcine so willkührliche Art behandeln lassen will? Schlägtaber ein jeder Mächtiger seinen Komvomath zur Unzeitlos; wagt er es nicht, denselben so lange zu halten, alser es nach dem natürlichen Laufe des Kornpreises rathsamfindet: so leidet keiner mehr darunter, als der Staat,der entweder alle Jahre in den letzten Monaten vor derErndte einige ans dem ordentlichen Laufe der Handlungnicht zu berechnende Theurung dulden, oder sogleich be-reit seyn muß, dem Unglücke mit seinem großen Schadenzu wehren. Nichts scheint sich einem Staate mehr zu em-. pfehlen, als ein öffentliches auf gemeine Kosten zu unter-haltendes Magazin, welches bey wohlfeilen Zeiten gefül-let, und wenn der Preis zum Exempel auf einen Thalerfür den Hunten steigt, eröfnet wird. Allein den Scha-den ungerechnet, weicher dem Staat durch das darimtangelegte Capital, durch den Unterhalt der Gebäude, durch
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