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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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2 Jahren entstanden waren, nach Ablauf von 5 Jahren zn er-warten hatten.

Voraussichtlich war vom Auslände daher kein starkes Begehrender Heimzahlung zn erwarten.

Von den Entschließungen der inländischen Rentenbesitzer warnoch weniger etwas zn befürchten.

Gewiß war für die Unternehmer der Gewinn, der sich durchden Bezug des fünften Proc. vom 22 Sept. 1824 bis 1 Jan.1826 von allen jenen Capitalien ergab, welche die Besitzer einzu-tauschen sich entschlossen.

War aber die Summe der bezeichneten Hcimzahlnngen be-deutend, so bedenke man die Wirkung, welche die vereinigte undohne Zweifel durch die Mittel der Regierung und der Bank unter-stützte Macht der größten französischen, englischen, deutschen Hau-ser, durch die Anhäufung aller disponible» Fonds, die ihnen sowohlihr eigener Reichthum als ihr Credit gewahrte, auf einem einzigenPlatze hervorzubringen vermochten.

Mau nehme an, daß von den angegebenen 370 Mill. Frankennur die Hälfte oder der dritte Theil in einer ganz kurzen Periodezur gänzlichen Befriedigung eines Theils der Gläubiger verwendetworden wäre, welche die Heimzahlung verlangten. Wo fand sichdie Gelegenheit ein solches Capital plötzlich zu placireu. Würdenicht die vervielfältigte Nachfrage nach Anlagsplätzen für kürzereoder längere Dauer eine Wirkung hervorgebracht haben, die den »Unternehmern nicht anders als günstig seyn konnte? Der immertiefer sinkende Discont würde nicht verfehlt haben, seinen Einflußauf dem Markte der Staatspapiere zu äußern. Ein Besitzer todterCapitalien nach dem andern würde, um nicht für längere Zeitallen Jinscngennß zu entbehren, sich zuletzt entschlossen haben, die3prvr. Rente selbst zu einem höhern Curse einzukaufen, als sieihm von der Finanzverwaltung angeboten war und den Unter-nehmern auf solche Weife die Mittel darzubieten, die zweite und

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