106 Mill. verlieren, wenn er die 3 Proc. etwa nach dem Mitt-lern Curse zu 87 Fr. 50 Cent, heimzahlen müßte.
Eine Maßregel, welche der Agiotage eine ungemessene Nahrunggebe, würde dem Ackerbau und den Gewerben, welche ohnehindurch Mangel an auswärtigem Absatz in eine mißliche Lage versetztseyen, empfindliche Nachtheile zufügen, indem sie bedeutende Capi-talien aus den Canälen derProduction einem verderblichen Spiele zu-führe.
Mit diesen und andern Gründen wurde der Vorschlag bekämpft,und man verfehlte nicht, selbst die entferntesten Folgen der Rednc-tion herauszuheben, bis zu dem Einfluß, den die Verkürzung desEinkommens einer zahlreichen Classe auf die Mildthätigkeit ausübenwerde, wobei nur nicht bedacht ward, daß, was die Staakögläubigerweniger empfangen, von den Steuerpflichtigen weniger bezahlt wer-den mußte.
Zur Rechtfertigung des Vorschlags wurde bemerkt: Die Ge-rechtigkeit der Maßregel könne schon nach dem gemeinen Rechte, dasdem Gläubiger die Befugniß erthcile, sich seiner Schuld durch Dar-legung des Capitals zu entledigen, nicht bestritten werden. Daß dieReduction dem Interesse der Rentenbezieher zuwiderlaufe, und vielederselben den Verlust schmerzlich empfinden dürften, scy klar; alleines lasse sich nicht leicht irgend eine Maßregel, welche den allgemeinenNutzen bezwecke, durchfetzen, ohne daß einzelnen Classen dadurch einNachtheil zugehe. Die Fristen, in welchen die Heimzahlung statt-haben solle, könnten nicht bestimmt werden, weil man den Betragders abzutragenden Renten nicht im voraus wisse; doch werde mansie so zu bestimmen suchen, daß die Rentenbezieher so wenig alsmöglich in Verlegenheit gesetzt würden; auch werde die Heimzahlungan die Einzelnen nicht theilweise, sondern in einer einzigen Zah-lung vor sich gehen. Was die Furcht beträfe, daß die Regierungaußer Stand seyn werde, alle Forderungen nach Heimzahlung zu be-friedigen, so sep dieß eine Chimäre; denn der ganze Plan sey so