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Verschiedene andere Staaten haben wenigstens der hoher alszu 4 Proc. stehenden Schulden sich vollständig entledigt.
So setzte Würtemberg seine Staatsschuld im Jahre 1824von 5 auf 4'/) Proc. und einige Jahre spater auf 4 Proc. *
Preußen hatte die Umwandlung seiner 5proc. (von den eng-lischen Anlehen herrührenden) neuen Schuld in eine 4proc. begon-nen, als die bekannten Ereignisse des Jahres 1830 Schwierigkeitenherbeiführten, welche den vollständigen Vollzug dieser Maßregelbis zum Jahre 1834 verzögerten.
Oestreich hatte im Jahre 1830 ebenso die Verwandlung sei-ner Sproc. Schuld in eine 4proc. eingeleitet, und zu diesem Zwecke20 Mill. Gulden 4proc. Papiere creirt, um sie gegen 5proc. aus-zutauschen. Einer umfassenden Maßregel sieht man noch entgegen.
Ebenso steht der Sproc. Schuld des russischen Staats,welche durch Umwandlung der liproc. Inskriptionen in Sproc. einenZuwachs erhalten hat, die Reduction noch bevor.
Wenn schon nach dem gegenwärtigen Zinsfuß in diesen undin einer Reihe anderer Staaten weitere Reductionen in Aussichtstehen/so werden sie um so weniger in Folge eines noch tiefer»Sinkens des Zinsfußes ausbleiben.
Man kann die noch vorhandene Masse von Sproc. öffentlichenSchulden der europäischen Staaten (ohne die Papiere jenerLänder zu rechnen, die, wie Spanien und Portugal, sich auf andereWeise als durch vertragsmäßige Reductionen ihren Gläubigerngegenüber erleichtern) nach einer oberflächlichen Schätzung zu unge-fähr 2000 Mill. Gulden, die 4 und 4>^proc. Papiere zu ungefähr800 Mill. Gulden, und die 3>/,proc. zu 2900 Mill. Gulden an-schlagen. Eine diese Schuldenmasse ergreifende allmählich fortschrei-tende Reduction von 5 auf 4, von 4 auf 3'/, und von 3'/, auf3 Proc. würde daher die jährliche Zinsenlast der Gesammtheit dieser
* Zn Würtemberg besteht eine Capitalsteuer, die auf den Zinsfuß wirkt.