IV
Ländern, deren gesicherter Credit eine solche Maßregelmöglich macht, einer ernsten Betrachtung unterworfen zuwerden.
Als Gegenstand einer allgemeinen Untersuchung istsie für einen großen Theil des gebildeten Publicumsnicht ohne Interesse, und als praktische Aufgabe derFinanzverwaltung ist sie in der Regel nicht nur für dasLand von Wichtigkeit, wo sie ihre Lösung erhalten soll,sondern zugleich mehr oder weniger für das Ausland,insofern nämlich immer zugleich eine größere oder ge-ringere Zahl auswärtiger Gläubiger unmittelbar betheiligterscheint, und überdieß jede Reduction, die einen bedeu-tenden Theil der auf den europäischen Börsen sich ver-mischenden öffentlichen Effecten ergreift, leicht auch einenmittelbaren Einfluß auf die Entscheidung der Frage inandern Ländern ausübt.
Die Zinsreduction wird zwar, als Gegenstand einerallgemeinen Untersuchung, in keinem das ganze Gebietdes öffentlichen Creditö umfassenden Werke fehlen, dasie aber mit einer Reihe von andern Materien zusammen-hängt, die in einem solchen Werke allgemeine ausführlicheErörterungen erfordern, in denen die Betrachtung ihrerbesondern Beziehungen auf die Reductionsfrage nureine mehr oder weniger untergeordnete Stelle einnehmenkann, so scheint dieser Gegenstand einen geeigneten