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Johannes Calvin, des großen Theologen Institutionen der christlichen Religion : erstes und zweites Buch
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ewiger Seligkeit, die er uns jetzt durch das Evangeliumverkündigen läßt, gewiß alsdann durch seinen Richterspruchin Erfüllung bringen wird. Dazu hat also der Vater denSohn verherrlicht, indem er ihm alles Gericht übertrug'),um den Gewissen der Seinigen, wenn sie vor den Schreckendes Gerichts erzittern, Trost zu verleihen.

Bis hiehcr habe ich mich an den Inhalt und Gang deSapostolischen Glaubensbekenntnisses gehalten,welches die Hauptpunkte des Erlösungswerks wie ein Ver-zcichniß umfaßt, und so uns leichtlich übersehen läßt, wasin Christo unsere genaueste Aufmerksamkeit verdient. Dasapostolische Glaubcnsbekenntniß nenne ich es, unbeküm-mert um den Namen des Verfassers. Die alten Kirchenleh-rer schreiben es fast einstimmig den Aposteln zu, entwederweil sie meinten, sie hätten es gemeinsam entworfen, oderweil sie diesen aus den Schriften der Apostel treu zusam-mengestellten Abriß durch diese Benennung in seinem Ansehubefestigen zu müssen glaubten. Unläugbar war es aber so-gleich bei dem Entstehen der Kirche und schon im apostoli-schen Zeitalter das öffentliche und allgemein angenommeneGlaubensbekenntniß, möge es nun verfaßt seyn, von wemes wolle. Daß es aber nicht von einem Einzelnen zu bloseigenem Gebrauch verfasset ist, erhellet daraus, weil es seitden ältesten Zeiten unter allen Frommen ein heiliges Anschnbehauptete. Was aber bei diesem Symbolum die Hauptsacheausmacht, ist über allen Zweifel erhoben, nämlich daß esdie ganze Geschichte unsers Glaubens deutlich angiebt, undnichts enthält, was nicht durch die gültigsten Zeugnisse derSchrift besiegelt wird. Bedenkt man dieß, so ist es unnö-thig, sich um den Namen des Verfassers zu ängstigenoder mit jemand zu streiten, man müßte denn etwa glauben,daß man im Besitz der untrüglichen Wahrheit des heiligenGeistes nicht seyn könne, ohne zu wissen, durch wessenMund sie ausgesprochen, oder von wessen Hand sie aufge-zeichnet worden.

t) Mm. 8. .84. 2) Joh. 5, 22-