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sagt: „Christus sey hingegangen, und habe gepredigt denGeistern auf der Warte" — im Gefängniß, nach dergewöhnlichen Uebersetzuug. — Aus dem Zusammenhange er-hellet, daß die vor dieser Zeit gestorbenen Glaubigen mituns einerlei Gnade theilhaftig geworden sind: denn Christusvergrößert dadurch den Segen seines Todes, daß er auchzn den Verstorbenen geht, indem die Frommen seiner Heim-suchung, auf die sie sehnsuchtsvoll geharrt hatten, bei seinemAnblick sich freuten, die Verworfenen dagegen überzeugtwurden, daß sie von aller Seligkeit ausgeschlossen wären.Wenn sich aber Petrus nicht ganz deutlich erklärt, so istdieß nicht so zu nehmen, als ob er zwischen den Frommenund Gottlosen keinen Unterschied mache; er will vielmehrnur anzeigen, daß beide zur Kenntuiß von Christi Todegelangten.
10. Nach Beseitigung des Verhältnisses dieses Arti-kels zu dem Glaubensbekenntniß, haben wir nun einebestimmte Erklärung der Höllenfarth zu suchen. Die,welche das Wort Gottes uns giebt, ist nicht bloß heiligund ehrwürdig, sondern auch voll herrlichen Trostes.Es war noch wenig geschehen, wenn Christus bloß einesleiblichen Todes gestorben wäre; viel höher und köstlicherist's, daß er die Strenge des göttlichen Gerichts empfand,um den Zorn Gottes abzuwenden, und seiner Gerechtigkeitein Genüge zu leisten. Deßhalb mußte er auch mit denMächten der Hölle und den Schrecken des ewigen Todes,gleichsam Mann gegen Mann, den Kampf bestehen. „DieStrafe zur Vermittlung unsers Friedens wurde auf ihngelegt — wie der Prophet in der schon angeführten Stellesagt — um unserer Missethat willen ist er von dem Vaterverwundet, und um unserer Sünden willen zerschlagen."In diesen Worten verkündigt der Prophet, daß Christus,als Vermittler und Bürge, ja selbst als Schuldiger, an dieStelle der Verbrecher gesetzt sey, um alle Strafen zu über-nehmen, die jene hätten büßen müssen, nur mit der einzigenAusnahme, daß er von den Schmerzen des Todes nicht