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Johannes Calvin, des großen Theologen Institutionen der christlichen Religion : erstes und zweites Buch
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biclt die Seelen in dem Joche der Knechtschaft, dieses er«klärt großmüthig uns für frei. Stellt man mir die h. Väterdes israelitischen Volks entgegen, welche, da sie mit dem-selben Geiste des Glaubens, wie wir, begabt waren, auchdieselbe Freiheit und Freudigkeit genießen mußten: so ant-worte ich, keines von beiden gab ihnen das Gesetz, sondernda sie durch den Zwang desselben sich hart geplagt und vonpeinigender Unruhe des Gewissens gequält fühlten, sohielten sie sich an die Verheißung des Evangeliums, undmir durch die segensreiche Kraft des neuen Testamenteswurden sie von den Plagen befreit, welche das Gesetz desalten Bundes mit sich führte. Ueberdieß laugne ich, daßjene zu einer solchen Freiheit und Ruhe gelangt seyen, wo-bei sie nicht auf irgend eine Art die Furcht und den Zwangdes Gesetzes empfunden hätten. Denn welche Vorzüge ihnenauch das Evangelium gab, so blieben sie doch mit dem ge-summten Volke unter der schweren Bürde der Satzungen.Da sie also zur genauesten Beobachtung der Verordnungendes Ceremonialgesetzes, das ihre Erziehung einer knechti-schen Zucht ähnlich machte, verpflichtet waren, und dieHandschrift die sie als Schuldner der Sünde darstellte,nicht tilgen konnten; so kann mit Recht in Vergleichungmit uns und in Hinsicht auf jene gemeinsame Ordnung,wonach der Herr sein Volk Israel behandelte, behauptetwerden, daß sie unter dem Testamente der Furcht undKnechtschaft standen.

10. Die drei zuletzt angeführten Verglcichungen betref-fen das Gesetz und Evangelium, weßhalb auch unter demalten Testamente das Gesetz und unter dem neuen dasEvangelium verstanden werden muß. Der erste Unterschiedhat eine weitere Ausdehnung und umfaßt auch die vor demGesetze gegebenen Verheißungen. Aber mit Recht wollteAngustinH für dieselben die Benennungaltes Testament"nicht gelten lassen, und darin stimme ich ihm bei. Er dachte

1) k.ib>, Z, sll Louikac. c.Calvins Inst. kr. Bd.

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