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reu anständigen Unterhalt. Eltern müssen ihre Kinder, dieGott ihrer Sorge anvertraut hat, ernähren, erziehen undunterrichten lassen, aber dieselben nicht durch all zu großeStrenge gegen sich erbittern, und aus ihren Herzen diekindliche Liebe verdrängen, sondern sie zärtlich lieben, mitschonender Nachsicht zurecht weisen, und mit mildem Ernststrafen, wie es sich für ihren Stand geziemt. Welche wich-tige Pflichten Kinder den Eltern schuldig sind, ist bei Er-klärung des fünften Gebotes gezeigt. Die Jugend muß dasAlter ehren, wie es Gottes Wille ist. Die Alten, sollen,bei ihrer mehr gereiften Weisheit und größer« Erfahrung,die unerfahrene Jugend berathen, warnen und leiten, abernie mit harten Schmähworten, sondern immer mit Freund-lichkeit und Leutseligkeit zurechtweisen. Diener müssen ihrenHerren willigen und freudigen Gehorsam leisten, nicht mitAugendicnerei, sondern mit Herzensdienst, als die Gottdienen. Herrschaften sollen ihre Dicnstleute nicht mit eigen-sinniger Willkühr und unfreundlichem Stolze, noch mit Härteund Verachtung behandeln, sondern sie vielmehr als Brü-der und Mitknechte des himmlischen Herrn betrachten, denensie Liebe und menschliche Behandlung schuldig sind. Aufdiese Weise mache sich jeder mit den Pflichten bekannt, dieer nach seinem Stande und Berufe dem Nächsten schuldigist, und erfülle sie mit gewissenhafter Treue. Dazu ist er-forderlich, daß man auf den Gesetzgeber siehet, welcher unsvorschreibt, so gesinnt zu seyn, unser Thun und Lassen soeinzurichten, daß die Wohlfahrt Anderer dadurch erhaltenund befördert wird.
Das neunte Gebot.
»Du sollst kein falsches Zeugniß reden wider deinen Nächsten.«
47. Der Zweck dieses Gebotes ist: da Gott als derWahrhaftige die Lüge verabscheut, so sollen wir alle Heuche-lei ablegen, und uns der Wahrhaftigkeit unter einanderbefleißigen. Es wird also verboten, durch Verläumdungen