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einen Ehebrecher seines Weibes nennt. Endlich dürfen wirnicht vergessen, welcher Gesetzgeber die Hurerei verdammt,nämlich er, der uns ganz zu seinem Eigenthum haben muß,nnd mit Recht Reinheit der Seele und des Leibes von uns for-dert. Indem er also Hurerei verwirft, so untersagt er zu-gleich, durch wollüstigen Anzug, unzüchtige Gcbehrden undWorte der Keuschheit Anderer Schlingen zu legen. Dennwas Arche lau sH zu einem üppig und wollüstig gekleide-ten Jünglinge sagt: „es sey einerlei, an welchem Theile desLeibes er als Weichling sich zeige" — ist ganz wahr, wennwir auf Gott sehen, der an aller Befleckung, sie mag ander Seele oder am Körper sich zeigen, einen Abscheu hat.Daß Niemand daran zweifle, so bedenke man, daß der Herrhier Keuschheit fordere. Fordert er diese, so verdammt erzugleich alles, was ihr entgegen ist. Wollen wir also Ge-horsam üben: so darf die Seele nicht von innerer Lust ent-brennen , die Augen nicht lüstern nach dem Verbotenen schau-en, der Leib nicht kupplerisch sich schmücken und gebehrden,die Zunge nicht durch unflätige Worte zu gleichen Lüstenlocken, und der Gaumen durch Unmaßigkeit solche nicht ent-flammen. Denn alle die Verdcrbtheiten sind gleichsam Fle-cken, welche die reine Keuschheit besudeln.
Das achte Gebot.
»Du sollst nicht stehlen.«
45. Der Zweck dieses Gebotes ist: weil Gott Ungerech-tigkeit verabscheut, so sollen wir einem jeden das Seinigelassen und geben. Verboten wird also die Begierde nachfremdem Eigenthume, und geboten, für die Erhaltung des-selben eifrige Sorge zu tragen. Denn hier muß uns derGedanke leiten: was Andere besitzen, haben sie nicht durchein Ungefähr, sondern aus der gütigen Vaterhand des Herrn
t) Ein griechischer Philosoph, Schüler des Anaxagoras und Lehrer desSokrates. Lic. Dusc. llixp. Ud. 5. c. 4.
Calvins Inst. kr. Bd. 28