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Johannes Calvin, des großen Theologen Institutionen der christlichen Religion : erstes und zweites Buch
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Hauptpunkt, worauf wir hicbei zu merken haben, bestehtdarin, daß langes Leben nur in so weit verheißen wird,als es ein Segen Gottes ist, daß es aber ein Segen sey,in sofern es ein Beweis der göttlichen Gnade ist, welcheer in dem Tode seinen Knechten noch unendlich herrlicherbezeugt und durch die That selbst erweiset.

38. Indem der Herr in dem gegenwartigen Leben sol-chen Kindern Segen verheißt, die ihre Eltern gebührendehren, so verkündigt er dagegen allen widerspänstigcn undungehorsamen Kindern den Fluch, und damit die Vollzie-hung nicht fehle, belegt er sie in seinem Gesetze mit derTodesstrafe. Wenn sie der Strafe der weltlichen Obrigkeitentgehen, so ahndet er selbst an ihnen den Ungehorsam ansvielfaltige Weise: denn viele derselben kommen im Kriegeoder Streithändeln um, andere gerathen in schwere Drang-sale; aber fast an allen haben wir den Beweis, daß es mitjener Drohung ernstlich gemeint sey. Wenn auch einige einhohes Alter erreichen, so darf man nicht glauben, daß siedes Segens theilhaftig werden, der frommen Kindern ver-heißen ist: denn von Gottes Segen ausgeschlossen, quälensie sich durch das Leben, und werden für desto schwerereStrafen in der Zukunft aufbewahrt. Aber auch das mußim Vorbeigehen bemerkt werden, daß wir ihnen nicht an-ders als in dem Herrn gehorchen sollen; wie aus dem zu-vor gelegten Grunde leichtlich erhellt. Denn sie herrschenauf der Stelle, zu welcher der Herr sie erhob, nur durchdie ihnen ertheilte Gemeinschaft an seiner Ehre. Es darfihnen also kein anderer Gehorsam bewiesen werden, als derzur Verherrlichung des himmlischen Vaters gereicht. Wol-len sie uns daher zur Uebertretung des göttlichen Gesetzesüberreden, so können wir sie nicht mehr als unsere Elternansehen, sondern als Fremde, die uns von dem Gehorsamabzubringen suchen, den wir dem wahrhaftigen Vater imHimmel zu leisten verbunden sind. Eben so verhält es sichauch mit Fürsten, Herren und allen Obern. Denn unwürdigund widersinnig wäre es, wenn ihre Erhebung zur Vcrmiu,