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Enkel und Urenkel endlich, alö der Verworfenen verwerfli-cher Same, nach ihnen ins Unheil sich stürzen?
20. Wir wollen sehen, ob eine solche Strafe der gött-lichen Gerechtigkeit unangemessen sey. Wenn das gcsammteMenschengeschlecht unter dem Fluche liegt: so gehen offen,bar alle, welche der Herr nicht seiner Gnade würdigt, ver-loren, aber durch ihre eigene Verworfenheit, nicht durchGottes ungerechtes Urtheil. Hier nun laßt sich weiter fra-gen, warum die Gnade Gottes nicht auch sie, gleich An-dern, zum Heile führe. Wenn also Gottlose ihrer Uebel,thaten wegen die Strafe trifft, daß auf ganze Gcschlcchts-folgcn. ihrem Hause die göttliche Gnade entzogen wird: werwill Gott wegen solcher gerechter Strafe anklagen? Aberder Herr —cntgcgnct man — spricht doch: „der Sohn sollenicht tragen die Missethat der Väter." Man bemerke wohl,wovon hier die Rede ist. Da die Jsraclitcn lange und an-haltende Unfälle erfuhren, so gicng unter ihnen das Sprich-wort^): „unsere Väter haben Herliuge gegessen, und davonsind der Kinder Zähne stumpf geworden." Damit wolltensie sagen, ihre Väter hätten Sünden gethan, deren Strafensie selbst, obwohl unverdient und unschuldig, mehr nach un-versöhnlichem Zorn Gottes, als gemilderter Strenge, büßenmüßten. Diesen verkündigt der Prophet: es verhalte sichnicht also, indem sie für ihre eigenen Sünden gestraft wür-den; übcrdieß sey es auch nicht mit der göttlichen Gerech-tigkeit zu vereinbaren, daß ein frommer Sohn wegen derMissethat seines gottlosen Vaters Strafe leide. Eine an-dere Bewandtniß habe es aber mit der Drohung in diesemGebote: denn wenn die daselbst angedrohte Heimsuchung inErfüllung geht, indem der Herr von der Nachkommenschaftder Gottlosen seine Gnade, das Licht seiner Wahrheit unddie übrigen Heilsmittel hinwegnimmt; so ruhet auf denKindern der Fluch wegen der väterlichen Missethat demdeßwegen, weil sie, verblendet und verlassen von Gott, in
1) Ei-ch. 13, 2. Jer. ZI, 2S. Klagt. 112, 1—Z.