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als sein Volk zueignet, ihm sich um so williger überlas-en. Wir aber müssen, um die erwähnte Wohlthat nichtaußer Beziehung auf uns zu setzen, das Eklavenjoch Isra-els in Aegypten als ein Bild der geistigen Knechtschaft be-trachten, der wir alle unterworfen sind, bis der himmlischeRetter uns durch seines Armes Kraft derselben entledigt,und in sein Reich der Freiheit versetzt. Wie er also vor-dem die Jsraeliten, um sie aus ihrer Zerstreuung zur An-betung seines Namens zu sammeln, der tyrannischen Be-handlung Pharaos entzog; so ist er heut zu Tage für alledenen er sich als ihr Gott bezeuget, ein Schirm vor desTeufels Gewalt, welche unter jener leiblichen Knechtschaftabgebildet wurde. Darum muß eines jedewHerz entflammtwerden, dem Gesetz zu gehorchen, welches der König allerKönige gegeben hat, zu dem, als dem Urquell alles Da-seyns, billig alles sich wenden und ihm sich weihen muß.Jeder sollte von Liebe gegen den Gesetzgeber durchdrungenwerden, von dem er sich zur Erfüllung seiner Gebote be-sonders auserkoren sieht, dessen Liebe ihn hier alles Guteund droben ewig seliges Leben erwarten laßt, dessen Allmachtund Barmherzigkeit ihn aus dem Nachen des Todes befreite.
16. Indem Gott so das Ansehen seines Gesetzes gesicherthat, so spricht er das erste Gebot aus: „wir sollen keineandern Götter vor ihm haben." Der Zweck dieses Ge-botes ist: der Herr will bei seinem Volke allein erhaben undim vollen Besitz seines Rechts seyn. Deßhalb untersagt eralles gottlose und abgöttische Wesen, wodurch seine Herr-lichkeit vermindert oder verdunkelt wird, dagegen gebeut erkindliche Verehrung und Anbetung ihm zu erweisen. Daserhellt ganz deutlich aus den einfachen Worten des Gebo-tes: denn wir können Gott nicht haben, als nur mit Auf-nahme dessen, was ihm eigen ist. Durch das Gebot, keineandern Götter zu haben, scharst der Herr also ein, wasihm allein gebührt, keinem andern zu geben. Was wir Gottschuldig sind, ist zwar von sehr mannigfaltiger Art; aberes läßt sich doch sehr wohl in folgende vier Punkte zusam-