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über die Einthcilung der Gebote, die ich annehme, nichtals über eine neue und selbst ersonnene lächle und sich ver-wundere. Daß das Gesetz aus zehn Geboten bestehet, istnach Gottes eigenem Zeugnisse unstreitig: weßhalb man sichauch nicht über die Zahl derselben, sondern über die Artder Einthcilung streitet. Diejenigen, welche die Gebote soeintheilen, daß nur drei Gebote auf die erste Gesetztafelkommen, und die übrigen sieben der zweiten zu Theil wer-den, streichen das Gebot vom Bilderdienste aus der Zahlder Gebote aus, oder ziehen wenigstens mit dem ersten zu-sammen, da es doch ohne Zweifel vom Herrn als ein be-sonderes Gebot aufgestellt ist, und trennen dagegen aufkeine schickliche Weise das zehnte Gebot, welches vom Ge-lüsten nach dem Eigeuthume unseres Nächsten handelt. Daßman diese Einthcilung in dem Zeitalter, wo die evangelischeLehre noch rein und unverfälscht war, nicht kannte, sollsogleich gezeigt werden. Andere zählen mit uns vier Geboteauf der ersten Gcsetztafel, aber setzen an die Stelle des er-sten Gebotes die bloße Verheißung ohne Gebot. Weil ichjedoch, so lange man mir nicht durch einleuchtende Gründedas Gegentheil beweiset, die zehn Auösprüchc bei Moses Hfür zehn Gebote uehme, und glaube, daß diese in der schön-sten Ordnung aufgestellt sind: so lasse ich die Andersden-kenden bei ihrer Meinung, und halte mich an diejenigeEinthcilung, welche mir die richtigste scheint, so daß näm-lich das, was einige zum ersten Gebote machen, nur dieVorrede zum Ganzen bildet, worauf die vier Gebote derersten und die sechs Gebote der zweiten Gesetztafel in derOrdnung folgen, wie sie uachhcr sollen aufgezählt werden.Diese Einthcilung erklärte Origenes") für die zu seiner Zeitallgemein angenommene. Dem stimmt auch Augustin bei ineinem Briefe an den Vonifacius, wo er bei Aufzählung derGebote diese Ordnung beobachtet: man müsse allein Gottdienen, kein Bild verehren, den Namen des Herrn nicht
2 Mos. 20, 1—17. 2) In LxoNIlli.