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recht hat Auguftinus, wenn er den Gehorsam gegen Gottbald den Urheber und Bewahrer, bald die Quelle aller Tu-genden nennt.
6. Aber erst dann, wenn wir das Gesetz des Herrnwerden erklärt haben, wird sich vollkommen bestätigen, wasich früher von dem Zweck und Nutzen desselben gesagt habe.Aber diese Erörterung der einzelnen Abschnitte desselbenmüssen nothwendig einige allgemeine Bemerkungen vorange-hen. Dahin gehört erstlich:, nicht zur äußern Ehrbarkeitbloß, sondern vornämlich zum innern geistigen Leben giebtdas Gesetz dem Menschen Anleitung. Das kann zwar Nie-mand abläugnen; aber nur sehr Wenige sind darauf gehö-rig aufmerksam, weil sie nicht auf den Gesetzgeber sehen,nach dessen Wesen und Geist die Natur des Gesetzes alleinbeurtheilt werden muß. Wenn ein König z. B. Hurerei,Mord und Diebstahl verbietet: so trifft offenbar denjenigenkeine Strafe, der bloß die Begierde dazu in sich nährt,ohne etwas der Art wirklich zu thun. Denn weil die Sorgeeines weltlichen Gesetzgebers nur auf Erhaltung bürgerli-cher Ordnung sich erstreckt, so werden seine Gesetze anchnur durch wirkliche Uebelthaten übertreten. Gott aber, des-sen Blicke nichts entgeht, und der nicht sowohl auf einenguten Schein, sondern auf wirkliche Reinigkeit des Herzenssieht, untersagt, wenn er Hurerei, Mord und Dicbstahlverbietet, hiermit zugleich das Gelüsten, den Zorn und Haß,das Begehren fremden Eigenthums, List und was derglei-chen mehr ist. Denn als ein geistiger Gesetzgeber nimmt ereben so den innern als äußern Menschen in Anspruch. Dar-nach aber ist schon Zorn und Haß ein Mord der Seele, böseBegierde und Habsucht ein Dicbstahl, das Gelüste eine Hurerei.Wenn man cutgegnct, daß auch die menschlichen Gesetze Ab-sicht und Willen, und nicht die zufälligen Erfolge, berück-sichtigen, so gestehe ich das zu; aber nur in so fern sie äus-serlich sichtbar werden. Die Absicht, mit welcher eine Thatvollbracht ist, erwägt man, aber erforscht nicht die gehei-men Gedanken. Menschlichen Gesetzen geschieht also schon