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wohlgehe, und deinen Kindern nach dir e'wliglich,wcnn dn gethan hast, was recht und wohlgefäl-lig ist vor dem Herrn deinem Gott. Was ich dirgebiete, nur das sollst dn haltenzdusollstnichtsdazunoch davonth un." Und der frühern Versicherung audas Volk, daß seine Weisheit und sein Verstand vor allen andernVölkern darin bestehe, daß es seine Gerichte, Gesetze und Ge-bräuche von dem Herrn empfangen habe, fügt er die ErmahnungbciH: Hüte dich nur, und bewahre deine Seelewohl, daß du nicht vergessest der Worte, die d-ci-ne Augen gesehen haben, und daß sie nicht ausdeinem Herzen kommen all deinLcbenlan g." Gottsahe nämlich voraus, daß sich die Jsraelitcn mit dem erhal-tenen Gesetze nicht begnügen, sondern, wenn sie nicht scharfeZucht davon abhielte, andere Rechte und Gesetze suchen wür-den. Deßwegen verkündigt er ihnen, daß sein Gesetz dieAnweisung zur vollkommenen Gerechtigkeit sey; aber wederdiese Versicherung noch die beigefügte Drohung hielt sie vonsolchem vermessenen Bestreben ab. Auch für uns ist diesesWort bindend, und bleibt sicherlich ewig in Kraft, durchwelches der Herr sein Gesetz für eine Unterweisung zurvollkommenen Gerechtigkeit erklärte; aber damit nicht zu-frieden, geben wir uns die seltsame Mühe, allerlei guteWerke zu ersinnen und uns zu prägen. Von dieser Ver-gessenheit werden wir dadurch vorzüglich zurück kommen,wenn wir den Gedanken festhalten, das Gesetz sey uns vonGott gegeben, um uns von der vollkommenen Gerechtigkeitzu belehren, und daß es alles enthalte, was sein Willevon uns fordert; vergeblich sey also jeder Versuch, durchneue selbst ersonnene Handlungen das Wohlgefallen Gotteszu gewinnen, dessen gesetzmäßige Verehrung allein im Ge-horsam besteht. Ja sogar ein Fleiß in guten Werken, dervon Gottes Gesetz abgeht, sey eine unstatthafte Entweihungder göttlichen und wahrhaftigen Gerechtigkeit. Vollkommen
t) 2 Mos. 4, S.