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würdigen Güte. Denn da wir mit allem Unsrigen seinerMajestät verschuldet sind, so kann er alles, was er vonuns verlangt, mit vollem Rechte als Schuld zurückfordern;die Leistung dieser Schuld aber verdienet noch keine Beloh-nung. Wenn er nun deiselbe dennoch zu belohnen ver-heißt, so begiebt er sich seines Herrschcrrcchts. Von demNutzen aber, den diese Verheißungen des Gesetzes für unshaben, ist schon die Rede gewesen; auch wird desselben amgehörigen Orte wieder gedacht werden. Hier genügt zu be-merken, daß sie das Trachten nach der Gerechtigkeit aus-nehmend empfehlen, weil sie ein Beweis sind, welch eingroßes Wohlgefallen Gott an der Erfüllung des Gesetzeshabe; so wie die Drohungen desselben den auf der Ungerech-tigkeit ruhenden Fluch verstärken sollen, damit der Sündersich von der gleisnerischen Stimme des Lasters nicht bcthö-ren lasse und vergesse, daß er einst vor dem Richterstuhlseines Gesetzgebers treten müsse.
5. Daß der Herr ferner, indem er das Muster einervo llk ommenen Gerechtigkeit darstellen wollte, alles im Gesetzauf seinen Willen bezog, beweiset, wie ihm Gehorsam überalles angenehm sey. Dieß verdient, von uns besonders be-achtet zu werden, weil der Mensch so gern durch mancher-lei selbst erdachte Gottesdienste sich dem Herrn wohlgefälligzu machen sucht. Dieses unheiligc Bestreben fand sich inallen Zeitaltern, und wird noch jetzt sichtbar: denn dieMenschen sind von Natur geneigt, auf einem andern Wege,als Gottes Wort vorschreibt, sich der Gerechtigkeit theilhaf-tig zu machen. Darum finden bei den sogenannten gutenWerken die Vorschriften des Gesetzes wenig Raum, undmüssen einer zahllosen Menge von Mcnschcnsatzungen wei-chen. Aber um diesem menschlichen Ucbermuthc Schrankenzu setzen, redete Moses, nach Bekanntmachung des Gese-tzes, das Volk also anH: „Merke auf, und höre allediese Worte, die ich dir gebiete, auf daß es dir
t) 5 Pkos. 12, 2S. 22.