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gen aufgehoben habe, die nur zur Beurkundung der Sün,den geeignet sie nicht zu tilgen vermochten.
Kapitel VIII.
Erklärung des moralischen Gesetzes.
1. Hier ist ein schicklicher Ort, von den zehn Gebotenzu reden, und sie kürzlich zu erklären. Dadurch wird dieobige Bemerkung, daß die Vorschriften Gottes über seineVerehrung noch in Kraft sind, mehr Licht, und das imzweiten Kapitel Behauptete mehr Bestätigung erhalten, daßdie Juden nämlich aus dem Gesetze nicht bloß erkannt haben,was zur wahren Gottesfurcht gebort, sondern auch, da siesich zur Erfüllung desselben untüchtig fanden, aus Furchtvor dem Gericht Gottes genöthigt waren, auch Widerwillenihre Zuflucht zu einem Mittler zu nehmen. In der Abhand-lung über die wahre Erkenntniß Gottes zeigten wir, daßer nach seiner unendlichen Herrlichkeit von uns nicht erkanntwerden könne, ohne daß dieselbe uns zn seiner Verehrunghinziehe. Bei der Erkenntniß unser selbst nahmen wir alsHauptzweck an, daß wir, frei von dem Wahn eigenen Ver-mögens und von dem Vertrauen ans eigene Gerechtigkeit,dagegen überwältigt von dem Bewußtseyn unserer Armuth,Selbstverläugnung und Demuth lernen. Beides sucht derHerr in seinem Gesetze zu erreichen, wenn er, die Herr-schaft sich aneignend, zur Ehrfurcht gegen sich uns auffor-dert, und, wie sie sich zn erweisen habe, vorschreibt; dannin der verkündigten Vorschrift seiner Gerechtigkeit, der wirnach unserer Verdorbenheit stets widerstreben, und zu derenvollkömmlichen Erfüllung unsere Kräfte, bei unserer Schwach-heit und Untüchtigkcit zum Guten, nicht zureichen, uns vonunserer Ohnmacht und Ungerechtigkeit überführt. Alles end-