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bruch, den er selbst begeht, wird er sich verzeihen. Das istUnwissenheit, wenn der Mensch bei speciellen Fällen die imAllgemeinen angenommene Regel vergißt- Hierüber theiltAugustinus eine sehr schöne Bemerkung in seiner Auslegungdes ersten Verses im 57. Psalm mit. Wiewohl guch das nichteinmal immer der Fall ist, denn dergestalt bedrängt bis-weilen eine Schandthat das Gewissen, daß der Mensch,nicht etwa getäuscht durch den Schein des Guten, sondernmit Wissen und Willen in das Böse rennt. Aus solch ei-nem bestürmten Gemüthe kommen jene Worte der Medea^):„ich sehe das Gute und billige es, und wähle das Schlechte."Weßhalb auch Aristoteles ^, wie ich glaube, dcu sehr fei-nen Unterschied zwischen Unenthaltsamkeit und Aus-schweifung macht. Wo die erstere herrscht, sagt er, da wirddurch die heftige Leidenschaft aus dem Menschen die beson-dere Erkenntniß verdrängt, daß er in seiner Handlung dasBöse nicht erkennt, welches er doch im Allgemeinen in ähn-lichen Fällen wahrnimmt; hat sich aber die Wallung verlo-ren , so erfolgt augenblicklich die Reue. Die Ausschweifungaber würde auch durch das Bewußtseyn der Sünde nichtgedämpft noch gebändigt, sondern bleibe vielmehr hartnäckigin der begonnenen Wahl des Bösen.
24. Ferner, wenn man von einem allgemeinen Urtheilüber den Unterschied des Guten und Bösen reden hört, soglaube man deßwegen nicht, daß ein solches immer richtigund fehlerfrei sey. Denn ist den Menschen die Erkenntnißdes Rechten und Unrechten nur dazu in das Herz gelegt,daß sie nicht Unwissenheit zur Entschuldigung vorwenden:so brauchen sie nothwendiger Weise nicht in allen einzelnenFällen die Wahrheit zu finden, sondern eine solche Erkenntnißschon ist zureichend, bei der sie mit nichts sich entschuldigenkönnen, vielmehr von ihrem Gewissen überführt, hienicdenbereits vor Gottes Richtcrstnhlc erschrecken müssen. Und wollenwir das Vermögen unserer Vernunft an dem Gesetz Gottes.
1) 0vi<t, Mrsmorxk. 7, 20. 21. 2) Rtü. Ud. 2.. o. t..