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Johannes Calvin, des großen Theologen Institutionen der christlichen Religion : erstes und zweites Buch
Entstehung
Seite
275
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Gebet zu Gott um irgend eine Gabe ein Bekenntniß, daßsie uns fehle, und sind seine Verheißungen selbst ein Beweisunserer Armuth: so kann man unmöglich anstehe« / zu be-kennen, daß wir nur so weit in die Geheimnisse Gotteseinzudringen vermögen, als seine Gnade uns erleuchtet.Wer sich mehr Erkenntniß beilegt, ist um desto verblendeter,weil er seine Blindheit nicht erkennt.

22. Noch bleibt uns das dritte Stück zu betrachtenübrig, nämlich die Kenntniß der Vorschriften zu einem from-men Leben, oder, wie es auch mit Recht genannt wird,Kenntniß der Werke der Gerechtigkeit. Hierin scheint diemenschliche Vernunft etwas einsichtsvoller zu seyn, als inden beiden andern Theilen des geistlichen Wissens. Dennder Apostel bezeugt H, daß die Heiden, die das Gesetz nichthaben, und doch von Natur thun des Gesetzes Werk, sichselbst ein Gesetz seyen, und beweisen, des Gesetzes Werksey geschrieben in ihren Herzen, indem ihr Gewissen ihnendas bezeuge, dazu auch die Gedanken, die sich unter ein-ander verklagen oder entschuldigen vor Gottes Gericht.Wenn also den Heiden die Gcsctzesgcrechtigkeit von Naturin das Herz geschrieben ist: so werden wir gewiß nicht sa-gen, daß sie darüber völlig unwissend sind, wie sie ihrenLebenswandel einzurichten haben. Auch ist es bekannt ge-nug, daß man das Naturgesetz, wovon der Apostel hierredet, für eine, dem Menschen schon genügende, Anweisungzu einem frommen Lebenswandel hält. Erwägen wir aber,wozu die Gesetzeskcnntniß den Menschen eingepflanzt ist:dann wird sich sogleich zeigen, wie weit sie dieselben zumZiele der Wahrheit führt. Auch aus des Apostels Wortenläßt sich' das ersehen, wenn man nur auf den Zusammen-hang achtet. Kurz zuvor hatte er gesagt"): welche im Ge-setze gesündigt haben, würden durch das Gesetz gerichtetwerden, und welche ohne Gesetz gesündigt haben, die wür-den auch ohne Gesetz verloren gehen. Da dies für eine

1) Rom. 2, 14. 15. 2) Rom. 2, 12.