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Wandelbares und Nichtiges vor Gott sey, wenn sie nicht aufdem sichern Grunde der Wahrheit ruht. Denn Augustinus,dem, wie schon gesagt, Petrus Lombardus und die Schola-stiker nothwendig beipflichten müssen, hat wahrlich recht, wenner lehrt ^): daß, wie die Gnadenschätzc dem Menschen nach demFalle entzogen worden, so seyen die übrig gebliebenenNaturgabcn verderbt, nicht daß sie, als Gabe Gottes, be-fleckt werden könnten, sondern weil der befleckte Menschsie nicht mehr in ihrer Reinheit besitzt, damit er nicht etwadarin seinen Ruhm suche.
17. Kurz: zum Wesen unseres gesammteu Geschlechtsgehört die Vernunft, die uns von dem vcrnunftlosen Thiereunterscheidet, so wie diese selbst sich wieder durch ihre Em-pfindung von dem Leblosen unterscheiden. Denn die Geburtblödsinniger Menschen hebt nicht die allgemeine Gnade Got-tes auf; vielmehr laßt sich daraus ersehen, daß wir mitRecht alles, was uns noch geblieben ist, der Huld Gotteszuschreiben müssen. Ohne seine Schonung Hütte der Abfallden Untergang der ganzen Natur nach sich gezogen. Durchdie Verschiedenheit der menschlichen Kräfte aber, die sichdarin erweiset, daß Einige einen ausgezeichneten Scharf-sinn, Andere eine gute Beurtheilungskraft und wieder An-dere zur Erlernung dieser oder jener Kunst besondere An-lage haben, macht Gott uns auf seine Gnade aufmerksam,damit Niemand sich etwas zueigne, was blos ein freiwilli-ges Geschenk seiner Güte ist. Denn nur darum hat der eineMensch Vorzüge vor dem andern, damit in der gemeinsamenMcnschcnnatur die besondere Gnade Gottes sichtbar werde,welcher dadurch, daß er viele übergeht, offenbart, daß keinervon ihm etwas fordern könne. Dazu kommen die besondern An-regungen, welche Gott in denen wirkt, die von ihm berufenwerden. Davon enthalt das Buch der Richter viele Beweise,wo nämlich gesagt wird°): „der Geist des Herrn kamüber die, welche er zuFührcrn deHVolks berief."
1) si-vwb, i.eincnr. litz. 2. älsr. 26. 21 Richt. 6, 34; 11, 1ö>.