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lischcr Dinge annehmen. -Irdische Dinge nenne ich alles,was nicht Gott und sein Reich, nicht wahre Gerechtigkeitund Seligkeit des künstigen Lebens betrifft, sondern nurauf die Angelegenheiten dieses Lehens sich bezieht. Himm-lische Dinge dagegen sind: die reine Gottcscrkcnntniß, dasWesen der wahren Gerechtigkeit nnd die Geheimnisse desHimmelreichs. Zur Kenntniß irdischer Dinge gehört diePolitik, Ockonomie nnd alle mechanische und freie Künste;zur Kenntniß der himmlischen Dinge aber die ErkenntnißGottes und seines Willens, so wie die Anweisung, danachsein Leben einzurichten. Ueber das Erstcrc laßt sich folgen-des sagen. Der Mensch ist von Natur ein geselliges Geschöpfund daher mit einem natürlichen Trieb begabt, das geselligeLeben zu pflegen und zu erhalten, wcßhalb wir auch ein Ge-fühl für bürgerliche Ehrbarkeit und Zucht bei allen Men-schen antreffen. Alle erkennen die Nothwendigkeit der Ge-setze zur Erhaltung jegliches Vereins, und die Grundlagezu dergleichen Gesetzen liegt in ihrer Vernunft. Daher fin-det sich auch unter allen Völkern, wie unter einzelnen Men-schen eine Uebereinstimmung in den Gesetzen, weil alle, anst)ohne Lehrer und Gesetzgeber djc Keime dazu in sich tragen.Ich lasse mich nicht durch den Zwiespalt und Kampf irremachen, welcher bald entsteht, wenn Einige Recht und Ge-rechtigkeit umkehren, das Ansehen der Gesetze untergraben,Und statt des Rechts allein die zügellose Willkühr geltenlassen wollen, wie Diebe und Räuber; oder wenn Andere,wie es häufig geschieht, für Unrecht erklaren, was wiederAndere als Recht bestimmen, oder löblich finden, was dieseverbieten. Denn jene trotzen nicht deßhalb den Gesetzen,als ob sie mit der Wohlthätigkeit und Heiligkeit derselbenunbekannt wären, sondern lassen sich von ihrer unsinnigen,bösen Lust so hinreißen, daß sie auf die Stimme der Ver-nunft nicht hören, und von dem, was diese für gut hält,sich freventlich abwenden. Der letztgenannte Streit ist vonder Art, daß er das ursprüngliche Rechtsgefühl nicht auf-hebt: denn wenn auch die Menschen über einzelne Punkte