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gig zu machen. Bei dem Erweise dieser Behauptung nimmtder Verfasser der Schrift „von der Berufung der Heiden"')einen dreifachen Willen an, den sinnlichen, seelischen undgeistigen, und erklärt die beiden erstcrn für ein freies Ei-genthum des Menschen, aber den letzten: für eine Wirkungdes heiligen Geistes im Menschen. Ob diese Annahme rich-tig sey, wird am gehörigen Orte gezeigt werden. Dennhier sollen nur die Meinungen Anderer kürzlich aufgezählt,aber nicht widerlegt werden. Jene Behauptung jedoch be-wog die Verfasser von Schriften über den freien Willen,sich nicht in eine Untersuchung über das Vermögen desselbenzu den bürgerlichen und äußern Verrichtungen, sondernblos zum Gehorsam gegen das göttliche Gesetz einzulassen.Diese letztere Untersuchumg halte ich für sehr wichtig; aberdie erstere kann, nach meiner Meinung, die ich vollkommenzu rechtfertigen hoffe °), nicht ganz umgangen werden. Inden 'Schulend unterschied man eben so auch eine dreifacheFreiheit, nämlich die Freiheit von der Nothwendigkeit, vonder Sünde und vom Elende. Die erstere, sagten sie, seyvon Natur so sehr dem Menschen eigen, daß sie ihm aufkeine Weise entrissen werden könne; die beiden andern aberseyen durch die Sünde verloren gegangen. Diese Einthei-lung lasse ich mir gern gefallen, und mißbillige es nur,daß in ihr die Wörter „Nothwendigkeit und Zwang" (ns-ce,^!t3S und couotio) fälschlich mit einander verwechselt sind,da doch zwischen beiden ein großer und nothwendig zu be-obachtender Unterschied ist, wie anders gezeigt werden soll.
L. Nach dieser Voraussetzung wird kein Streit mekrdarüber seyn, daß dem Menschen zu guten Werken der freieWille fehle, wenn er nicht durch die Gnade unterstützt wird,und zwar durch die besondere Gnade, welche nur die Aus-crwählteu durch die Wiedergeburt erhalten. Denn ich achtenicht auf das Gerede der Unsinnigen, welche meinen, daß
1) Ulb, 2. c-g,. 1. 2) In diesem Kapitel von Abtheil. 12 bis t?>
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