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Kapitel VII.
Das Ansehen und die Sanction der Schrift beruht auf dem Zeugnissedes Geistes, und ist eine gottlose Satzung, daß ihre Glaubwürdigkeit vondem Urtheil der Kirche abHange.
Bevor wir weiter gehen, wollen wir einiges über dasAnsehen der Schrift bemerken, theils um dadurch die Gemü-ther zur Ehrfurcht gegen dieselbe vorzubereiten, theils um al-le Zweifel zu entfernen. Wenn einmal zugestanden ist, daßeine fragliche Rede Gottes Rede sey, so wird keiner so keck,oder vielmehr, alles gemeinen Mcnschcnsinncs und Verstan-des so sehr beraubt seyn, dem Redenden die Glaubwürdigkeitabzusprechen. Aber weil nicht täglich Allssprüche vom Him-mel herab gegeben werden, und es dem Herrn gefallen hat,der Schrift seine Wahrheit zur steten Bewahrung zu vertrau-en; so kann solche bei den Gläubigen auf keine andere Weisevolle Glaubwürdigkeit haben als durch die Annahme, daß sieso gewiß vom Himmel stamme; als ob die lebendige StimmeGottcö gehört würde. Wahrlicb, die Sache ist würdig, weiterverhandelt und sorgsam erwogen zu werden. Indessen hat sichbei vielen der verderbliche Irrthum cingcschlichcn, dieSchrift habe nur insofern Gewicht, als ihr solchesdie Kirche zugestehe: als ob die ewige, unverletzlicheWahrhaftigkeit Gottes auf menschlicher Bestimmung beruhe!Denn dein h. Geiste zum Hohn fragen sie: Wer beweiset uns,daß sie von Gott ausgegangen? Wer verbürgt, daß sie achtund unverändert auf uns gekommen? Wer mag darthun,daß das eine Buch anzunehmen, das andere zu verwerfen sey,wenn nicht die Kirche eine bestimmte Vorschrift gäbe? Eshängt also , sagen sie, von der Bestimmung der Kirche ab,sowohl welche Verehrung der Schrift gebühre, als auch, welcheBücher als ihr angehörig anerkannt werden sollen. So kümmertes diese wider Gott streitenden Menschen nicht, in welche Abge-schmakibenen sie sich und andere verwickeln, indem sie, um