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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
Seite
120
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12O Zweyti'r Abschnitt, Stiftung

Hoch-Wohl-oder Edelgebohrm schreiben, und sichsolchergestalt im Dienste so gut, wie ausser demselben un,tericheioen konnte Ir). Die Dienstmannschaft ward da,durch immer zahlreicher und glänzender, und man siehtes augenscheinlich, wie ein Edler und Freyer nach demandern sich hörig macht, um Dienst und sehne, welcheman einem Freycn zuletzt ganz versagte i), zu erhalten.Wehrendrecht war so viel wir gewiß wissen, der erste,der sich (1049) in unserm Stifte mit aller Feyerlichkcithörig machte Ich. Die Sache machte zu dieser Zeit Auf-sehen, aber unser Bischof Elvench lieh ihm ausser einerwichtigen Summe Zehntgeldes, das Recht jahrlich zwei)Hirsche zu fangen, und zwey Karren Weins, worausman wohl sieht, wie wichtig und wie angenehm es ihmgewesen ist, einen solchen hörigen Mann zu haben.

a) Die Hörigkeit, ist ein Begrif, der wenn ihn die

Philosophie erst verarbeitet und verfeinert, unendliche Mo-dificationen leidet. In derselben kann der Sohn desKö,uigs so gut wie der Sohn des geringsten Menschen stehen.Johan K. von England übergab sich dem H. Pcler, nichtallein jure Iroiniuii, als ein freyer Lehnmann, sondernauch als liAuis, als ein höriger Mann. v. Ar»?-,az?. sb. X. j). 2419.

h) S scttMO vom hohen und nieder» Adel, p>. 26. ri. r.

in den Ravensp. Merkwürdigkeiten Th. II.p>, 7. iu Xlvuunr. izü. osie.

Th. II. St. 2. p>. 2OZ.

c) Daher der bestandige und sorgfaltige Unterschied diesesJahrhunderts ürter teile« nobile«, liberv« etnüuille-riales.

6) v.