von 918 bis Ilyz. IO7
ihm'zugethanen Fürsten sällete sein llrtheil fürdie?lbtheyen,um sich an der Parthey Heinrichs des !V. zu rächen, unddiese so viel mehr zu schwächen e). Der Pabst machteunserm Bischöfe zu einer bessern Gerechtigkeit Hoffnung,so bald er sich vorstellet?, daß dieser auf seine Seite tretenwürde s). Und alle sahen das Recht für dasjenige an,was die gemeine Wohlfahrt des Staats und der Kirchenothwendig erforderte A); weil sie aber hierüber gelheiltwaren: so waren sie auch über das Recht getheilt, wassolchergestalt immer auf StaatSursiichen beruhen mußte.Es scheinet aber doch, daß Benno zuletzt noch wieder zumBesitz der Zehnten gelangt sey, lind vermmhlich ist dieses(1084) geschehn ia), als Heinrich !V. mit der ihm eignenHerablassung alle Eingesessene unsers Sprengeis auf dasgnädigste ersuchte i), ihm zu Liebe dasjenige zu thun, wo-zu er sie von Rechtswegen verdammet hätte, denn Bi-schof Philipp, als er von dem Abte Wibold zu Corveynachmals (»56) noch einmal dieserhalben besprochen wurde,bezog sich darauf, daß er solche bereits über sechzig Jahrruhig besessen hätte.
a) Oecimas vel ciecimales ecelelwZ i'irrrno univerlaspostellione? iuas ür guibuslibst Itpilcopi!« prseeipusZremenir Oluab. et paclerb. ubi plurioraz babent,et res et clccima8 teneaut, lreut abantecessoribuL noffris regibus viclelieet ae Iiripera-torlbus Iraebenus babuerunt et polleclerunt. v. ciipl.ap. scu^-rizx. D. I. ?. p. i6().
b) S. §. z> N. e.
c) Deincle gui eanr s rlecimationem) baberent, esteutbvlies publici omnimocla a reAe, pro iure pLi licliremeritis, caluiimia et clacle plecssensti, et gnicguict
ex