io2 Erster Abschnitt, Stiftung
mehr als eine pcrgamencne Urkunde, womit er nach Häuftreisen, und wenn er bey dem Herzoge, dem nunmehr diePflicht darnach zu verfahren oblag, keine Hülfe fand, zün-ftige Zeiten zur Vollstreckung erwarten konnte. So g>enges auch dem B> Drogo; die Abchcyen sprengten aus,Otto der Grosse sey m Italien gestorben ck), und nun warniemand der ihm die Hülfe leisten wollte. Vsschof Lu-dolf reifere endlich selbst nach Ravenna zum Kayser, undgieng m>c demselben auf Rom e), wo die Sache mit demPabste überlegt, und beschlossen wurde, ihrentwegen einsReichsversamlung zu Ingelheim zu halten, worauf esdenn so weit kam, daß die Adrheyen von den vcrsamletenBischöfen, Herzogen und Grasen nochmals zur Abtretungder Zehnten angewiesen, und wegen ihres bisherigen Un-gehorsams in eine Strafe von drcyßig Pfund Goldes ver-dammt wurden f). Man sollte denken, dieses Urtheil,welches unser Bischof, ein Vetter des Kaysers, erhielt,würde gewiß seyn vollstreckt worden; es muß aber nichtgeschehen seyn, weil noch lange nachher darüber geklagtwird, daß unserm Stifte seine Zehnten nicht seyn zurück-gegeben worden.
g) S. Absch. I 24,
b) v. stipl. lstonrici IV. Iinfl. n. 29. Auch wurde zuIngelheim ap, 15. cks III p. y. in Gegenwart desB. Dodo festgesetzt, daß die Zehnlsachen in I'oro sc-clestw verhandelt werden sollten.
c) v. cli^I. Ottcmisu. iz.
ck) Ebend.
e) Ebend.
b) Ebend.
H. 5.