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ben, z. B-, ist dreifach: das Vermögen des Willensoder das innere Vermögen, dann das Vermögen derMittel, um die Gegenstände des Luxus sich eigen zumachen, und das Vermögen derer, die mit der Ver-fertigung und mit dem Handel von Luxus-Artikeln' sich beschäftigen. Daß um der Letztern, um der Be-schäftigung der Staatsbürger und um ihrer Erwerbs-quellen willen, der Luxus nicht unterdrückt werden dürfe,hat schon So nnenfels dargcthan. Den Willen kannman nicht besteuern, und Willcnshandlungen, die Nie-mand schaden, Vielen sogar nützen, verhindern zu wol-len, ist despotisch. Es bleibt der Besteurung also nurdasjenige Einkommen übrig, welches den Luxusmöglich macht und begünstigt. Ihn selbst kann unddarf sie aber nicht treffen. Gelingt es ihr auch, durchhohe Auflagen auf solches Vermögen, mit Hintanse-tzung der Gleichheit, den Luxus zu vertreiben, sohat sie nur einem tyrannischen Wahn gedient, der nichtsdavon weiß, daß man durch solche rohe Gewalt dieMenschen weder hauslich und sparsam, noch zufriedenund glücklich macht. Grausam ist es aber, im LuxusArbeiter und Fabrik-Besitzer, Industrie und Handelauf eine Weise zu besteuern, die nur Lahmung, Hun-ger und Armuth nach sich zieht.
Uebcrhaupt kann es nicht erlaubt seyn, das Ver-mögen, als solches, zu besteuern. Weder das per-sönliche Vermögen, wodurch man sich ein Einkommenverschafft, noch das Capital-Vermögen, welches oftgar nichts eintragt, als nutzbares Vermögen aberdie Renten und den relativen Profit bedingt. Nur
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