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vom der Gesammtpreis im Golde groß oder klein istund durch Zufluß verstärkt wird, und je nachdem vieloder wenig Abgaben von Grund und Boden erhobenwerden. Entsteht nun Krieg, mehren und Haufen sichdie Abgaben vom Landeigcnthum, können Capitalienim Handel und in bcfondern Epeculaüonen nun vor-thcilhaftcr benutzt werden, und wird überhaupt vielGeld aus dem bisherigen Nmtrieb genommen und ab-geleitet: so muß nothwendig der Güterprcissinken. Mit ihm sinkt die Capitalgröße inGrund und Boden, die Landrentc aber kanndcmungeachtet, ihrer eigenthümlichen (absoluten)Größenach, dieselbe bleiben, und ist nun in ihrer Eigen-schaft einer Capitalrente um so höher, je tieferder Güterpreis sinkt, und je seltener das Geldwird *).
Grundcigner und Landrentcn-> Besitzer könnendemnach als solche in Kriegszeiten allerdingsmehr Abgaben bezahlen, wenn sie gleich, ih-rem Capital nach, armer geworden sind. DerFriede bringt ihnen das Verlorne sicher zu-rück. — Auch wäre hiernach diejenige Be-steurungsweise zu rechtfertigen, die das Ca-pital in Grund und Boden nach dem Kauf-preis katastrirt. Es müßte aber ze die No^
*) Also nicht ans dem Steigen und Fallen der Geldpreise-, nichtaus dem sogenannten Silbcrwerth (und Goldkurs) alleinlassen sich solche Erscheinungen auf dein Vöikcrmarkt undim Welthandel erkläre». Zinnsc und Reuten sind oft et-was anderes als Typen des Geldpreises.