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Darauf erschien 1820 ein neues für alle Provinzendes Preußischen Staates gleichförmiges Steuer-System,worin ausdrücklich gesagt wurde, daß zur Vollendungder Reform der Steuer-Gesetzgebung vor Allem eineRevision der Grundsteuer in sammtlichen Provinzennothwcndig scy. Wenn die Rhcinprovinz seit demJahre 1820 in den iudircctcn Abgaben mit den östlichenProvinzen gleich gestellt wurde, wer würde wohl unbil-lig genug scyn, um zu verkennen, daß dasselbe in Bezie-hung auf die Grundsteuer Statt finden müsse?
5. Bei Bestimmung derQuanta, welche die ver-schiedenen Provinzen au Steuern aufzubringen haben,würde cS lächerlich scyn zu berücksichtigen, daß in dieseroder jener Männer wohnen, welche in Zeiten der Nothdem Staate Dienste geleistet haben, welchen die Steuernungelegen kommen würden und deswegen lieber die ganzeProvinz mit Steuern verschonen zu wollen.
6. Eben so wenig darf berücksichtigt werden, ob dieGüter Steuerfrei, mit Zehnten, Hypothekar-Einschrei-bungen und dergleichen belastet sind oder nicht, sondernunr allein diejenigen Lasten welche dem Staate als