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Nur auf eine schon früher berührte Stelle des Encnschcn Buchesselbst, die sich auf die Auffindung von 1196 bezieht, müssen wir nochzurückkommen. Encn sagt Bl. 33, b (S. 164 der neuen Bearbei-tung): vnd hat der obgeschhriben Grcgorius papst yme sdem Erz-bischof Johann) die kirche zu Trier mit sampt seinem bistumb daser zu vor an hat zu halten dispensiert, vnd darbei das hciltum daszu Trier sey fn guttcr huette, achtung vcrwartung zu haben bovolhcnwie das selbig clärlich rvs questione. f. postquam hostilis vßgedrucktwiirt. Man las an der angeführten Stelle des Gratianischcn De-cretes damals fälschlich Drevirensium statt Tiiuintabc-rnensiumeeelesiao; dies dient zur Entschuldigung; im Nebrigen ist der Miß-griff, den auch Scheckmann begeht und den schon Kyriandcr gerügthat arg genug. Es ist nämlich kein Brief Gregors VIII. an Jo-hannes von Trier (um so weniger, da jener 1187 starb und diesererst 1196 auf den erzbischöflichcn Stuhl gelangte), sondern Gregors I.an einen Bischof vou Vcliträ, volle neun Jahrhunderte früher ge-schrieben, und die Ermahnung, das Heiligthum zu Trier zu hüten,muß mißverstanden sein aus den Worten: ne religuiae plebis,imllo psZto.is mntlsramine Auberiiutae, Iiostis colli,!! rupianturinsitlüs (daß nicht die Reste des Volkes, wenn keine Leitungeines Hirten sie schützt, den Nachstellungen des listigen Feindes er-liegen). Euen war im Jahr 1512 Rector der Trierer Univer-sität/) und sein neuer Herausgeber mag dies auch als Beleg an-führen zu seiner „tröstlichen Anmerkung" S. 162, daß es vor 1517bei weitem nicht so schlecht mit der Bildung in der Kirche ausgesehn,wie man so oft und salbungsvoll beklagt habe. Da nun hiermitunmittelbar (sulcheu befel nach) die Uebertragung des Nockes aus
für 333), zeigt die Ucbersetzung Schcckmauus Bl. lg a, Agritius seigestorben griieiiulatu» sui in Iirko IVvvoiioa au»» nun», linminivor» trseeutoslm» guaeleitgo.iim» suouucl», (!»n»taulii imsioriiturisau»» sueuucw. Uebrigens hat sich der neue Bearbeiter se »er Auf-gabe nicht hinreichend gewachsen gezeigt. Das Wort wacke übersetzter S. 123 durch Mücke! statt Stein; Scheckuianu richtig sux». DieWorte S. 144: „in welcher kircken großen ablas vnd gnade zuverdienen ist, welcher derselben zu steuere vnnd zu hylff kumpt" gicbter wieder: „für denjenigen welcher in dieselbe um Beistand und Hülfekommt." Aber Enen meint, der Ablaß selbst komme der Kirche zuSteuer und Hülfe (vgl. dieselbe Redensart Bl. 51. 6; S. 161 d.». A.t. Nämlich: kein Geld, kein Ablaß. S. 171 kann: „ober das halbtheil" keineswegs bedeuten: die obere Hälfte.
') Hanse» Treviris oder Trier. Archiv für Baterlandskunde. l. 1840.
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