Wir haben so eben bemerkt, daß die erste Erwähnung des TriererRocks in den Gestis Trevirorum um das Jahr 1131 geschieht, daßfrüher niemand etwas davon weiß, und um 11V6 Thiofrid ausdrücklichsagt, der Rock Christi liege zu Jerusalem. Der Rock kann also erstzwischen 1106 und 1131 nach Trier gebracht worden sein.
In welchem Altar er damals bis 1196 gelegen habe, meldetkeine gleichzeitige Quelle. Encn berichtet 1514, man habe ihn 1196aus dem Nicolaus-Altar herausgeholt: eine Angabe, die an sich wenigBeweiskraft hat, gegen die aber auch keine sonstigen Gründe eristiren,und welche zu den obigen Angaben vollkommen paßt. Es war Sitte,die für einen Altar bestimmten Reliquien bei der Einweihung in den-selben zu legen, der Nikolausaltar ist aber gerade zwischen 1106 und1131, den 23. October 1121 geweiht worden.') Dies Datum alsden Tag der ersten Einführung des Rockes in die Triersche Kircheanzunehmen, hat mithin alle Wahrscheinlichkeit für sich.
Es ist klar, daß diese Darstellung geradezu von dem Umständeabhängt, daß der Rock um 1131 zum ersten Male erwähnt wird.Ohne diesen fällt sie von selbst, mit ihm ist sie unabweisbar. DieSylvesterurkunde, wie sie in den Gestis Trevirorum mitgctheilt wird,liefert den vollkommen hinreichenden Beweis, daß der Rock kurz vor1131 nach Trier gekommen ist.
Man sollte denken, dies wäre einem ziemlich blöden Auge er,kcnnbar. Unsre Gegner aber sind für eine solche Wahrnehmung zuübersichtig. Sie haben sich so sehr daran gewöhnt, in der Sylvesterurkunde
Hr. Binterim bedauert würdig genug S. l2l, wie leicht man sichtauscht oder getäuscht wird, wen» man keine hinreichenden Kenntnissevon den alten katholischen Gebräuchen Hot. Man müsse hier die Gruftdes Altars, orvgin nitnri?-, von dem Altartische unterscheiden. DerNock habe nach Brower in der Krypta gelegen; diese sei l I2l unbe-rührt geblieben. — Wie gewöhnlich, hat er gar nicht gesehn, was zuwiderlegen war. Die Gruft ist von Brower zu seinen altern Quellenaus dcni Kopfe hinzu erfunden worden, Hr. B. hatte erst zu beweisen,daß Brower hier als Quelle zuzulassen ist, was natürlich nicht mitHülfe einer Browerschen Notiz gescbehn kann. Ohnedies bedarf eskaum der Bemerkung, daß auf die Entwicklung der Sylvesterurkundeeben Alles auch hier ankommt, daß wir nach dieser Hu. B. diecrvniu gern zugeben könnten, dann aber sicher waren, daß der Nockum 112k eben auch erst in die ory gin gekommen ist.