Druckschrift 
3 (1845)
Entstehung
Seite
9
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dcr Wirklichkeit des Ereignisses eben nicht zu erklären ist. Dahersuchen die Apologeten vornämlich gewaltsam das daraus erwachsendePräjudiz zu beseitigen. Pinius, Greiser, Tillemont, NatalisAlexander, Castellus versichern einstimmig, das Stillschweigendes Eusebius beweise nichts gegen die ausdrückliche Erzählung derspäteren. Zunächst ist hiergegen zu bemerken, daß damit kein Be-weis geliefert, sondern nur ein an sich sehr bedenklicher Grundsatzhingestellt ist, dessen Anwendbarkeit aus den gegenwärtigen Fall ebengeleugnet wird. Diese zu erhärten, mußte zunächst jenes Schweigengenügend erklärt sein; aber es kommt hinzu, daß hier nicht voneinem bloßen Schweigen des Eusebius die Rede ist, sondern daß dievon ihm berichteten Umstände, die Art, wie er ganz andre Personenals die Helena bei dcr Aufräumung und dem Baue thätig nennt,der Erzählung dcr Späteren widersprechen und sie ausschließen.

Aber selbst indem die Apologeten sich auf die positiven Zeug-nisse gegen den Eusebius berufen, begehen sie den Fehler oder denKunstgriff, das Zeugniß des Cyrillus mit dem dcr übrigen aufdieselbe Linie zu stellen, ^) während seine Aussage viel beschränkterist und unmöglich den Inhalt der spätcrn Berichte verbürgen kann.Diese späteren nun, welche unsere Gegner für so untadlige Zeugenausgeben möchten, stehen selbst bei den angeführten Apologeten nichtim besten Credit. Denn einestheils erkennen sie an (Tillemontp. 4. Natalis Alexander), daß die berichteten Umstände sichwidersprechen und zum Theil nicht wahr (also erlogen) sind;")sie meinen zwar, den Grund dcr Thatsache mache dies nicht unglaub-würdig; aber leider ist mit diesem allgemeinen Satz noch nicht ge-sagt, bis wie weit sich die Glaubwürdigkeit erstrecke, ob aus diebloße Findung des Kreuzes, oder die Theilnahme der Helena, oderdes Macarius u, s. w. Anderentheils sprechen sie in bestimmtenWorten einzelnen derselben die historische Glaubwürdigkeit ab. Pa-pebroch Z. B. meint vom Paullinns,er habe die Sache wohlvielmehr nach Gerüchten, als aus schriftlichen Denkmalen beschrie-ben." Insbesondere wollen sie es nicht gelten lassen, daß das