Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
16
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I«

wirst weg und bewahrt auf bloß nach der Convenienz des nn-gcuähtcu Rockes, und schlägt nicht nur den Handschriften derUrkunde, sondern auch seinen eignen Beweismitteln in dasAngesicht.

Denn einmal beruft er sich S. 83., um seinen Kern im 5.Jahrhundert nachzuweisen, aus die Erzählung der Gesten, Vo-lusian habe um 467 die Urkunde erneuern lassen. Diese ist aberwie von selbst erhellt, nichts anderes als eine Wiederholungder Notiz aus der Uebcrschrift der Urkunde, wie sie Hontheimans dem Codcr von Verdnn mittheilt. Die Uebcrschrift abermeint ausdrücklich, daß Volusian die Urkunde, wie sie hierstehe, bekommen habe, und keinen andern Sinn hat auch dieStelle der Gesten. Gleich anzuführende ältern Quellen zeigen,daß sie dabei vollständig im Jrrthum sind, daß Volusian über-haupt mit der Urkunde nichts zu schaffen gehabt hat. Der Hr.Doctor sucht als solider Vermittler Wahrheit und Jrrthum zuversöhnen, indem er jedem Theite die Hälfte zukommen läßt.Nach allen Gesetzen der Kritik setzt er sich damit zwischenzwei Stühle.

Ferner aber, was wird aus seiner Ansicht von der siegcl-losen Urkunde in Balduins Diplomatar? der er, wie wir sahen,wegen des mangelnden Siegels das graucste Alterthum, weitvor allen fränkischen Kanzlciformcn, zuwies? die aber dochjene angeblichen Einschiebsel enthält? Uns ist das Schicksaldieser preislichen Ansicht allerdings gleichgiltig: er aber wirdcinsehn, daß er durch die Lehre von den Einschiebseln seinenBeweis für das hohe Alter der vollständigen Urkundeselbst schon aus den Wurzeln gehoben hat, noch chewir die Feder ansetzten. Armer Beweis, unglückliches Funda-ment eines unglücklichen Buches, der auf S. 50 mühsam ge-schaffen, schon auf S. 83 den Händen des eignen Erzeugerserliegen mußte.

Es ist also gar kein Grund vorhanden, in der Weise desHn. Clemens zwischen Kern und Zusätzcln zu unter-scheiden. Um so weniger, setzen wir nun hinzu, als die Gestenüber Volusian vollständig im Jrrthnme sind, als auch der