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Über Deutschlands Zustand und Bundes-Verfassung
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„sicher Gesellschaft sich befinde, bis die Legislatur in„collcctiven Körpern niedergelegt war, mögen sie Se-„nat »der Parlament oder wie man will sonst hei-„ßen. — Die gesetzgebende oder überhaupt die oberste„Gewalt kann sich nicht die Macht anmaßen, durch„ertcmporisirre, willkürliche Decrete zn oerfügen, son-„ der» ist verbunden Recht angedeihen zu lassen und„die Gerechtsame der Unterthanen zu entscheiden,„durch feste promnlgirte Gesetze und anerkannte au«„ thorisirte Gerichte.

„Denn des Menschen Eigenthnm ist durchaus nicht„sicher, waren auch billige und gute Gesetze vor-fanden, um zwischen Unterthan und Nntertban zu„entscheiden, wenn der, der dem Unterthan befiehlt,„ die Gewalt hat von irgend einer Privatperson und„ihrem Eigenthum zu nehmen und zu verfügen, wie„es ihm gut dünkt.

Die Gewalt der französischen Könige war groß, nach-dem sie sich nach und nach der großen Kronvasallen undder etats A-öuooaux entledigt hatten. Es hatten sich aberim Lauf der Zeit die Parlamente, mit mehr oder wenigerBefugniß, worauf es hier nicht ankommt, dazwischen ge-schoben; und der königlichen Macht, besonders wo esauf Mein und Dein ankam — auf öcsits siuosaux —Schranken gesetzt; und um das zu behaupten, trotztensie dem Elend und der Verbannung. Und auch dieseSpecies von Verfassung und Hülfe haben die Franzosen