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da, ehe wir beschließen. Wo aber einmal beschlossenist, das müssen Alle, auch denen eS vorher mißfiel,nach den Regeln eines guten, nützlichen und haltbarenFederationösystems vcrthcidigen und handhaben.
So die Schweizer, so wir selbst an hundert Stellenunserer Gesetze, Verträge und Einigungen, die Chnrfürsteninsbesondere jetzt unsre Könige ;
Daß sie das Reich an seinen und ihren Rechten,Freiheiten und Gewohnheiten beschirmen und was derMehrtheil unter ihnen darüber spräche, ohne Arglisthalten wollten.
Dieser Stimmenmehrheit wird ihr Recht werden müs-sen. Abermals von Bayern her kam dagegen der großeEinwand, und die leichte Verschanzung der jrrim siiiAuIo-in.iM) einer höchst verworrenen unverständlichen Lehre, diesich, richtig betrachtet, auf sehr Weniges reducirt. Asteswas die Gesammthcit fordert und gesammter Hand leistenwill, das sind nicht jura sinAnloi'um, Opfer, die sie vomEinzelnen ausschließlich fordert, oder die den Einzelnen ganzallein und besonders belästigen, werden vorerst selten vor-kommen und dann durch Aureden oder angebotene Vortheilebewirkt und ausgeglichen — oder auch nach den Regelnder Societät als unerreichbar aufgegeben werden. AberBayern hat sich in vielen Dingen schon selbst munter an-getrieben: s'oxöeritoi-A.'il.aiüiinznt — würden die Franzosensagen. Es herrscht jetzt dort ein anderer Geist, dem manin Wahrheit anch mit aller Billigkeit entgegenkommen sollte.
2i) Schon in den frühesten Chnrfürsten-Vereinen.