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Nachtrag (1844)
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der König vergleichen könne, ob die Wunsche des Volkes ihm in ihrem ganzen Umfange durch seineRathe bekannt gemacht worden)."

3) Den Bescheiden, die dem Könige jedesmal zur Un-terschrift vorgelegt werden, müssen auch zugleichdie vom Könige selbst geschriebenen oder diktir-ten Dekrete beigelegt werden (damit der König,noch ehe er unterschreibt, vergleichen könne, obder Sekrctair, welcher den Bescheid ausgearbei-tet, den Willen des Königs verstanden und deut-lich ausgedrückt habe)."

Auf diese Weise kamen alle Beschwerden unmittelbarzu Händen des Königs, und war er alsdann hierdurchin den Stand gesetzt, da, wo es dringend nöthig war,gleich selbst einzuschreiten und Abhülfe zu leisten. Daßder Monarch durch diese menschenfreundliche Maßregelungemein behelligt und seine Zeit hierdurch sehr in An-spruch genommen ward, laßt sich leicht begreifen; alleindessen ungeachtet las er jeden Brief, so wie jedes ihmübersandte Memoire selbst, strich die Haupteontenta anund überwies solche alsdann den respektive« Kabinetsvor-standen zum nahern Vortrage. Wie sehr er sich als-dann meistens mit dem Inhalte jener Schreiben identificirthatte, geht unter andern aus dem Umstände hervor, daßer, falls der vortragende Geh. Kabinetsralh oder der Ge-neral-Adjutant Etwas, das ihm schlagend zu sein schien,ausließ, er mit der Bemerkung daraus zurückzukommenpflegte:Sie haben das anzuführen vergessen."

Er benutzte aber jeden arbeitsfreien Augenblick zurDurchlesung der so zahlreich eingegangenen Briefe undDenkwürdigkeiten über alle Zweige der Staatsverwaltung.

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