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Nachtrag (1844)
Entstehung
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daß das Ganze dabei zu Grunde gehe oder merklichleide. Für die Eingaben repondircn die Eingebcr.Sollten hierbei Menschlichkeiten oder Parteilichkeiten vor-kommen, so ist der Eingeber unter die Zahl der unbrauch-baren Mitglieder zu rechnen, wird also auch eine dem-gemäße Behandlung zu erwarten haben. Wenn aberdergleichen Subjekte nicht augenblicklich auszumerzen, sowird dcuiuiigeachtet denen respcktiven Departcmcntschefs,Präsidenten u. s. w. auf's Neue und Schärfste aufgege-ben, jederzeit nach Pflicht und Gewissen und dem vonihnen geleisteten Eide getreu zu verfahren, sich der Ge-schäftc mit Eifer und Thatigkeit anzunehmen, und un- ermüdet darauf zu passen, daß ein Gleiches von ihrenUntergebenen geschehe, so daß Alles, vom Obern biszum Niedern, wie eine Kette an einander hange und ineinander greife. Der Obere ist schuldig, auf den Dienstseines Untergebenen zu sehen und ihn mit Ernst undStrenge dazu anzuhalten. Der Staat ist nicht reich ge-nug, um unthätige und müßige Glieder zu besolden;wer sich also dessen schuldig macht, wird ausgestoßen,und sind hierzu keine große Umstände und Prozedurennothwcndig, sobald die Sache ihre Richtigkeit hat; dennder richtige Geschäftsgang kann nicht eines unwissendenoder unthätigen Individuums wegen gehemmt werden.Das Wohl des Ganzen darf bei einer regelmäßigenRegierung nicht leiden, und dieses kann nur da angc- troffen werden, wo Thätigkeit und Ordnung herrscht,wo das Recht eines Jeden mit Unparteilichkeit ent- schieden wird; daß dies geschehe, darauf muß unermü-det gewacht und gehalten werden. Der Obere mußseine Untergebenen immer scharf im Auge haben und