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„daß das Ganze dabei zu Grunde gehe oder merklich„leide. — Für die Eingaben repondircn die Eingebcr.„Sollten hierbei Menschlichkeiten oder Parteilichkeiten vor-kommen, so ist der Eingeber unter die Zahl der unbrauch-baren Mitglieder zu rechnen, wird also auch eine dem-„gemäße Behandlung zu erwarten haben. Wenn aber„dergleichen Subjekte nicht augenblicklich auszumerzen, so„wird dcuiuiigeachtet denen respcktiven Departcmcntschefs,„Präsidenten u. s. w. auf's Neue und Schärfste aufgege-ben, jederzeit nach Pflicht und Gewissen und dem von„ihnen geleisteten Eide getreu zu verfahren, sich der Ge-„schäftc mit Eifer und Thatigkeit anzunehmen, und un-„ ermüdet darauf zu passen, daß ein Gleiches von ihren„Untergebenen geschehe, so daß Alles, vom Obern bis„zum Niedern, wie eine Kette an einander hange und in„einander greife. Der Obere ist schuldig, auf den Dienst„seines Untergebenen zu sehen und ihn mit Ernst und„Strenge dazu anzuhalten. Der Staat ist nicht reich ge-„nug, um unthätige und müßige Glieder zu besolden;„wer sich also dessen schuldig macht, wird ausgestoßen,„und sind hierzu keine große Umstände und Prozeduren„nothwcndig, sobald die Sache ihre Richtigkeit hat; denn„der richtige Geschäftsgang kann nicht eines unwissenden„oder unthätigen Individuums wegen gehemmt werden.„Das Wohl des Ganzen darf bei einer regelmäßigen„Regierung nicht leiden, und dieses kann nur da angc-„ troffen werden, wo Thätigkeit und Ordnung herrscht,„wo das Recht eines Jeden mit Unparteilichkeit ent-„ schieden wird; daß dies geschehe, darauf muß unermü-„det gewacht und gehalten werden. Der Obere muß„seine Untergebenen immer scharf im Auge haben und