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Nachtrag (1844)
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entgangen, daß sich verschiedene andere Subjecte dar-unter befinden, die nichts weniger als vorbenannte, guteQualitäten besitzen und ihre Schuldigkeit nicht gehörigobserviren, woraus dann wiederum zu folgern, daß nichtallemal so gehandelt worden, als es zu erwarten gewe-scn. Da nun aber ein dergleichen Verfahren in'sKünftige durchaus nicht mehr gelitten wer-ben soll, und solche unnütze Brotesser dem Staate nurmehr schaden als nützen, so werden sämmtliche Dcpar-tements-Chcfs, Präsidenten u. s. w. aufgefordert, wennsich dergleichen unbrauchbare Subjekte in ihren rcspck-tiven Departements finden sollten (woran nicht zuzweifeln, wenn ohne alle Parteilichkeit ver-fahren wird), selbige zu notiren und davon eine Listehöheren Orts einzureichen, bei welcher dann im Kurzendie Ursache der physischen und moralischen Untauglich-feit anzumerken, auch wie sie am Besten unterzubringenoder gänzlich zu entlassen; denn es ist nothwendig, daßauch hier ein Unterschied zu treffen, indem, zumal beiwichtigen Stellen, keine unbegabte und ihrem Postennicht gewachsene Subjekte füglich gelitten werden kön-ncn, aber vielleicht sonst gut und ehrlich und einemminder wichtigen Posten ganz gut vorzustehen im Standesein, dahingegen ganz unbrauchbare, physische und mo-ralische, erstere, wenn sie infirm und unbegabte, miteiner mäßigen Pension zu verabschieden, letztere, als diemoralisch unbrauchbaren aber, zumal, wenn sie Beweisevon niedrigem Interesse oder Schmutz gegeben haben,oder ihre Schuldigkeit aus Faulheit nicht gclhan, odersonst ganz unbrauchbar sind, sofort zu entlassen. Dennes ist besser, daß ein einzelnes Individuum leide, als