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Nachtrag (1844)
Entstehung
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Königs berühren können, einweihen. So ward z. B. derThronerbe in einzelnen Zeiträumen gleichzeitig commandiren-der General in Pommern und Statthalter dieser Provinz';desgleichen Mitglied des Staatsrathes und des Staats-minisierii. Er war ferner Vorsitzender bei der Commis-sion zur Begründung der Provinzialstände und wohnteallen Vortragen der Central- und Gesetzgcbungs-Instan-zen bei, und nächstdem wurde selten etwas Wichtiges,ohne seinen Rath zuvörderst einzuholen, zur Vollziehunggebracht.

Z» Seite 48.

Um das Andenken der unvergeßlichen Königin Luisezu ehren, stiftete der König, kurz nach dem Befreiungs-kriege, für diejenigen Frauen, deren Hülfe den Kriegernzu Theil geworden war, den Luisen-Orden, der ohneRücksicht des Standes vertheilt werden sollte, und dernoch heutigen Tages die Brust der Fürstin so wie derschlichten Handwerksfrau ziert, so wie noch jahrlich amOrdensfefte ein Ausschuß von diesen Ordensdamen mitan die Königliche Tafel gezogen wird.

Friedrich Wilhelm der Dritte erließ bereitsam 28. November 1797, also kaum acht Tage nach sei-ner Thronbesteigung, folgende denkwürdige Ordre, durchwelche er sein Volk von der Willkühr der Beamten, odervielmehr vereinzelter Staatsdiener, befreien wollte:

So bekannt mir auch ist, daß bei den sämmtlichenDepartements, Kammern, Regierungen u. s. w. vieleäußerst brave, arbeitsame und fähige Menschen ange- stellt, und daß gemäß dessen auch die Geschäfte bisherbetrieben wurden, so ist mir auch im Gegentheil nicht