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erschwerte ebenfalls wegen der Menge der zum Transportder Zelte, der Offiziere und ihres Gepäcks, so wie allerzum Packerei-, Lazareth-, Proviant- und Mehl-Fuhr-wesen nöthigcn Pferden, deren Verpflegung, und hemmtefolglich deren Bewegung ungemein.
Folgende Tabelle wird dem geneigten Leser einen Be-griff von dem Bedarf einer damaligen Armee geben.
Die alte Armee, welche damals aus 230,000 Manubestand, bedurfte z. B.:
1) zum Transport der Zelte, Zelt- Knechte. Pferde.
geräthe und Kochkessel . . . 3520 — 6618
2) zu den Brotwagen .... 1401 — 5604
3) für das Offiziergepäck . . . 2981 — 0053
4) -
- Väckereiwefcn . . .
682
— 2063
5) -
- Proviant- und Mehl-
Fuhrwesen ....
3136
- 9280
6) -
- Lazarethwesen nur . .
132
— 468
7) -
- Registraturwcsen . .
26
— 66
8) -
- schwere Kassenfuhrwesen
102
— 264
Summa 11989 — 33416
Die Verordnung vom 26. September 1818 rcgulirteendlich diese Angelegenheit und verringerte diesen Bedarfungemein, durch welche Maßregel auch die erste Mobil-machung einer Armee minder kostspielig und sie selbst be-weglicher wurde.
Zu Seite S».
„Es war ihm nicht möglich zu heucheln," — sagtHippel*) — „daher er auch feinen persönlichen Unmuts)
°) Desgl. S. 3U