Heine und Consorten.
(respektive Ariern und Semiten), weil uns dieselbe auch denganzen Krakehl der beiden Buschmänner Börne und Heinegegen die christliche Gesellschaft hell beleuchtet.
„Man sieht hieraus, daß in der heutigen Gesellschaft zweientgegengesetzte Anschauungen (Principien) mit einander im Kampfeliegen. Nun sagt das Sprichwort: „Ein Haus, das zwei Herrenhat, geht zu Gründe," und auch der verbissenste Theoretiker wirdnicht behaupten wollen, daß die Gestaltung einer Gesellschafts-ordnung von zwei entgegengesetzten Principien ausgehen könne.Gestalten und formen kann immer nur ein Princip, wie es saauch auf der Hand liegt, daß unsere durch etwa anderthalb Jahr-tausende herrschende Gesellschaftsordnung durch das christlichePrincip geschaffen und gemodelt worden ist, was auch darin seinenAusdruck fand, daß das rabbinisch-talmudische Princip (und dasjüdische ist kein anderes) in seiner Entfaltung durch Gesetze ein-geschränkt war.
Nun ist aber das jüdische Princip als gleichberechtigt aner-kannt worden und hat sich binnen weniger Jahrzehnte die Macht-mittel in einem solchen Grade angeeignet, daß es vieler Ortseigentlich schon die Herrschaft in der Hand hat, insbesondere auchin zahlreichen Korporationen das große Wort führt und selbstvom Richtertische aus mitspricht. Die Wehrmacht ist bereits vonJuden durchsetzt und wird in der Beschaffung des Wehrmittels inder Entfaltung ihrer Kraft, sogar in der Richtung ihrer Offensivedurch das jüdische Kapital stark beeinflußt.
Der Lehrstand ist in einem ganz unverhältnißmäßigen Per-zentsatz dem Judcnthum preisgegeben. Der Nährstand wird vorunseren Augen in einen Zustand förmlicher Sklaverei hmabgedrückt,und selbst die Nährmittel bilden den Gegenstand einer Spekula-tionswuth, für welche nur das Interesse des jüdischen Kapitalsdas Gesetz gibt.
Kurz, das Judenthum ist unter uns aus dem besten Wege,sein eigenes Princip zum allein gestaltenden für die Gesellschafts-ordnung zu machen. Das Vorgehen entspricht aber ganz derrabbinisch-talmudischcn Weltanschauung und ist durch sie geradezuals pflichtmäßig vorgeschrieben.
Was hilft es nun, wenn die Nichtjuden die Gesammtanschauungihrer gleichberechtigten jüdischen Mitbürger für ein Wahngebildeund ihr Vorgehen für unkorrekt erklären?
Soviel kommt auf Principien an. Mögen sich das unsereStaats- und Katheder-Weisen recht deutlich zu machen suchen."