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Zwei Buschmänner
(Börne und Heine)
Entstehung
Seite
250
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250 Heinc und Consortcn.

uns gewisse Gepflogenheiten des talmndischen Judenthums vomhumansten, schonendsten und aufgeklärtesten Standpunkte ausbetrachten läßt. Der Wiener „Volksfreund" vom 14. December1890 berichtet:

„Max Bernstein, jener Breslauer Rabbinatscandidat, derwegen unsittlicher Handlungen (mir?) an Knaben (christlichen),verbunden mit Blutabzapfuugeu, so lange in Untersuchung undbereits auch verurtheilt war, ist nun auf das Gutachten einerBerliner Commission hin als mit chronischen (andauernden)religiösen Wahnvorstellungen behaftet und demgemäß alsunzurechnungsfähig erklärt worden. Der „Arme" kann diese Wahn-vorstellungen offenbar nicht als der Erste erfunden haben, da siesa gerade jene Vorstellungen sind, welche insgeheim gepflegt undüberliefert zu haben dem talmudischen Judenthume nun fast schonseit 2000 Jahren zum Vorwurf gemacht wird, lieber die Artund Weise, wie jene Wahnvorstellungen in das Gehirn des unzu-rechnungsfähigen Bernstein gekommen sind, wird die betreffendeCommission wohl keine Untersuchung angestellt haben. Der Vor-steher des Breslaucr Rabbinerseminars, der bekannte Fanatikervr. Grätz, hätte dazu wohl Material liefern können."

Auch wir wollen uns diesmal dem eben herrschenden Zeit-geiste nicht entgegenstellen und das Berliner medizinische, indie Psychiatrie hinüberspielende Gutachten von der letzten Etappedes Fortschritts aus betrachten.

Es soll ein Bedenken aufgetaucht sein, man könne in diesemFalle auch viele unbestreitbare, rituelle Morde und Blut-abzapfnngen nicht unbeachtet lassen, und es dürften daher diehistorischen Prämissen, die zu einem gerechten Urtheil erforderlichwären, nicht umgangen werden; es heißt, dieses Votum seiaber eben auch wieder aus Humanitätsrücksichten nicht beachtetworden. Die Herren Bernstein, Diamantstein, Blaustein, Gold-stein, Silberstein, Rubinstein und sämmtliche anderen werth-vollen Edelsteine sind aber mit dem medizinischen Urtheil voll-kommen zufrieden gewesen und wollten der historisch-juridischenAbtheilung keine unnvthige Mühewaltung verursachen.

Das Mittelalter mit seiner Intoleranz und anwiderndenfanatischen Grausamkeit hat durch das obige medizinische Gut-achten eine wahrhaft elektrische Beleuchtung erfahren.

Man könnte hier die Einwendung machen, es gibt vielehistorisch erwiesene Fälle, über welche noch die Prozeßakten vor-handen sind (wie z. B. bezüglich des Kindes Simon von Trient),